Kursangebot | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Qualitätsberichte erstellen

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Qualitätsberichte erstellen

01. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sind Qualitätsberichte zu erstellen?

Seit 2013 müssen deutsche Krankenhäuser gemäß § 136b SGB V jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht erstellen. Als zugelassene Krankenhäuser gelten die in § 108 SGB V definierten Krankenhäuser (Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser, Krankenhäuser mit Versorgungsauftrag).

Die Qualitätsberichte der Pflegeheime werden (je nach Bundesland z. B. nach Landesheimgesetz) vom MDK, der Heimaufsicht in Zusammenarbeit mit den Trägern des Pflegeheimes erstellt. Diese Berichte können dann freiwillig veröffentlicht werden.

Der MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.) gibt alle drei Jahre gemäß § 114a Abs. 6 SGB XI einen Bericht zur Situation und zur Entwicklung der Pflegequalität bei häuslicher Pflege und in Pflegeheimen auf Basis der Prüfungen in den Einrichtungen ab. Der 5. Bericht wurde 2017 veröffentlicht. Eine Umstellung der Berichterstattung ist in Planung.

 

02. Welche Ziele werden mit den Qualitätsberichten gemäß § 136b SGB V verfolgt?

  • Den Versicherten und Patienten im Vorfeld der Krankenhausbehandlung eine Entscheidungshilfe bieten.

  • Den Vertragsärzten sowie Krankenkassen bei Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten eine Orientierungshilfe bieten.

  • Die Leistungen und Qualität der Krankenhäuser transparent darstellen.

 

03. Welche Struktur weisen die Qualitätsberichte gemäß § 136b SGB V auf?

Ein Qualitätsbericht hat drei Teile:

Teil A

  • Allgemeine Struktur- und Leistungsdaten: Kontaktdaten, Organisationsstruktur, Fallzahlen, fachabteilungsübergreifende Versorgungsschwerpunkte bzw. medizinisch pflegerische Leistungsangebote etc.

Teil B

  • Struktur- und Leistungsdaten der Fachabteilungen: Versorgungsschwerpunkte, Fallzahlen der Abteilungen, Hauptdiagnosen nach ICD (International Classification of Diseases der Weltgesundheitsorganisation WHO) und Prozeduren nach ICPM (International Classification of Procedures in Medicine, bzw. OPS-301 (Operationen- und Prozedurenschlüssel).

Teil C

  • Qualitätssicherung: Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung (BQS-Verfahren) und nach anderen Qualitätssicherungsverfahren sowie Mindestmengenverordnung.

  • Qualitätsmanagement: Ausformulierung der Qualitätspolitik und -ziele, Aufbau eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements und dessen Instrumente, laufende Projekte und Bewertung des Qualitätsmanagements.

Näheres hierzu regelt die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 136b SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Qualitätsberichte können genutzt werden, um die eigenen Leistungen und deren Qualität herauszustellen und sich dadurch einen Marktvorteil zu erschaffen.

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