Kursangebot | Steuern von Qualitätsmanagementprozessen | Umweltschutzmanagement gewährleisten

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

Umweltschutzmanagement gewährleisten

01. Was ist ein Umweltmanagementsystem (UMS)?

Das UMS ist ein Instrument zur Planung, Führung, Steuerung und Bewertung des Umweltbereichs. Es ist der organisatorische Rahmen, der die Aufbau und Ablauforganisation zur Planung, Durchführung, Kontrolle und Verbesserung der Umweltpolitik und der Umweltziele festgelegt.

 

02. Was ist das EMAS?

EMAS ist die Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme, einer EU-Verordnung. EMAS I wurde 1993 veröffentlicht und EMAS II im Jahre 1998. EMAS III ist im Januar 2010 in Kraft getreten. In Deutschland wurden wesentliche Teile von EMAS durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt.

Jedes Unternehmen, das an EMAS teilnimmt, muss jährlich eine überarbeitete Umwelterklärung vorlegen. Diese wird von einem staatlich kontrollierten Umweltgutachter überprüft.

 

03. Welche 10 Schritte umfasst die Zertifizierung nach EMAS?

  1. Vorbereitung

  2. Umweltprüfung

  3. Umweltpolitik

  4. Umweltprogramm

  5. Umsetzung des Umweltmanagementsystems

  6. Umweltbetriebsprüfung

  7. Managementbewertung

  8. Umwelterklärung

  9. Überprüfung durch einen externen Umweltgutachter

  10. Validierung der Umwelterklärung und Registrierung im Standortverzeichnis der IHK/HWK.

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Unter http://www.emas.de/service/PDF-downloads/ kann eine Leitlinie zur Prüfung nach EMAS heruntergeladen werden.

 

04. Welche Inhalte soll eine Umwelterklärung beinhalten?

Die Umwelterklärung muss folgende Sachverhalte beinhalten:

  • Beschreibung der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens an den betreffenden Standorten

  • Umweltpolitik des Unternehmens

  • wesentliche Umweltauswirkungen (Umweltbilanz)

  • Darstellung des Umweltprogramms mit konkreten Zielen für die Verbesserung des Umweltschutzes

  • Daten zur Umweltleistung in Kennzahlen (Kernindikatoren).

 

05. Was beinhaltet die ISO 14001?

Die Umweltmanagementnorm ISO 14001 wurde mit dem Ziel einer Angleichung an die QM-Norm ISO 9001 überarbeitet. Auch in der überarbeiteten Fassung der ISO 14001 wird eine Einschränkung gemacht: „Diese internationale Norm enthält keine Anforderungen, die für andere Managementsysteme spezifisch sind, wie z. B. jene für Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz- und Sicherheits-, Finanz- oder Risikomanagement, obwohl deren Elemente mit denen eines anderen Managementsystems in Einklang gebracht oder mit diesen zusammengeführt werden können.“

 

06. In welcher Form ist der Umweltschutz durch die Unternehmen sicherzustellen?

Betrieblicher Umweltschutz

  • muss vom Gedanken der Nachhaltigkeit geprägt sein

  • darf nicht mehr zufällig erfolgen, sondern ist in einem Umweltschutzmanagementsystem zu etablieren, das wiederum Bestandteil eines integrierten Managementsystems ist (IMS; Integration der im Betrieb vorhandenen Managementsysteme: Qualitätsmanagement, Finanzmanagement usw.)

  • hat alle Stufen der Wertschöpfung zu erfassen – von der Beschaffung über die Logistik und Produktion bis hin zur Entsorgung

  • hat Ökonomie und Ökologie in tragfähiger Weise zu vereinigen: Zielsetzung ist nicht ein maximaler Gewinn sondern ein auskömmlicher, der die Unternehmensexistenz sichert. Das Gewinnstreben muss nachhaltig vereinbar sein mit den Anforderungen der Gesellschaft nach Lebensqualität und den Erfordernissen der Natur

  • hat die Aufgabe, neue umweltschonende Produktionsverfahren und Produkte zu entwickeln und auf diese Weise neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Tatsächlich ist dies in weiten Bereichen gelungen: viele Unternehmen stellen erfolgreich umweltschonende Produkte her, die qualitativ hochwertig sind. Eines der Mittel zur Durchsetzung umweltschonender Produkte ist die Senkung des Energieverbrauchs. Aber auch andere Maßnahmen, wie z. B. ein konsequentes Umweltcontrolling, Öko-Audit, Öko-Bilanz, haben in vielen Betrieben zu Kostenentlastungen geführt.

 

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