Kursangebot | Unternehmensführung und -steuerung | Eigenfinanzierung

Unternehmensführung und -steuerung

Eigenfinanzierung

01. Welche Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung gibt es?

Die Beteiligungsfinanzierung (auch: Einlagenfinanzierung) gehört zu den Formen der Eigenfinanzierung: Dem Unternehmen wird Eigenkapital vom Eigentümer (Einzelunternehmen), Miteigentümer (Gesellschafter/Personengesellschaften) oder Anteilseigner (Kapitalgesellschaften) zur Verfügung gestellt. Man unterscheidet:

a)

Beteiligungsfinanzierung bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, z. B.:

  • Private Mittel des Unternehmers bzw. der Gesellschafter

  • Neuaufnahme von Gesellschaftern.

b)

Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, z. B.:

  • GmbH: Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der Einlage bestehender Gesellschafter

  • AG: Ausgabe neuer Aktien.

c)

Überlassung des Kapitals durch

  • Einzahlung von Barmitteln

  • Einbringen von Sachwerten (z. B. Rechte, Immobilien).

02. Welche Aktienarten unterscheidet man?

Aktienarten
UnterscheidungBezeichnungBeschreibung
ÜbertragungsartInhaberaktieDie Aktie gehört dem jeweiligen Besitzer. Sie wird frei an der Börse gehandelt. Nur die verkaufende Bank kennt den Namen des Inhabers.
NamensaktieDie Aktie ist namentlich auf den Inhaber ausgestellt (Eintragung im Aktienregister); Weitergabe ist nur durch Indossament (Übertragungsvermerk) möglich.
Vinkulierte NamensaktieDie Indossierung ist nur mit Zustimmung der AG möglich (Vinkulus, lat: Fessel).
Umfang der RechteStammaktieNormale Rechte
 VorzugsaktieBesondere Rechte, z. B. Bevorzugung bei der Gewinnverteilung, erhöhter Liquidationsanteil bei Insolvenz; häufig ist das Stimmrecht ausgeschlossen.
AusgabezeitpunktAlte AktieAusgabe bei der Unternehmensgründung
Junge AktieAusgabe bei Kapitalerhöhungen
NennwertNennwertaktieWert = feststehender Anteil am Grundkapital; bei Kapitalerhöhungen müssen neue Nennwertaktien ausgegeben werden.
StückaktieWert = ergibt sich als Quotient aus Grundkapital und Anzahl der Aktien.

03. Was ist das Bezugsrecht?

Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf Bezug neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht ist ein Geldwert, der an der Börse gehandelt wird; der tatsächliche Geldwert ergibt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Bezugswert kann rein rechnerisch ermittelt werden:

04. Welche Formen der Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gibt es?

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für wiwi-Studenten


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 470 Videos, 3814 interaktiven Übungsaufgaben und 1747 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 14,90 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen