Kursangebot | Unternehmensführung und -steuerung | Kurzfristige Fremdfinanzierung

Unternehmensführung und -steuerung

Kurzfristige Fremdfinanzierung

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01. Welche Formen der kurzfristigen Fremdfinanzierung sind vorherrschend?

  1. Kontokorrentkredit (= kurzfristiger Bankkredit)
    = Dispositionskredit bei Privatpersonen: Mit der Bank vereinbarte Kreditlinie (befristet/unbefristet) bei variablen Kreditkosten; abgerechnet werden nicht die einzelnen Zahlungen, sondern der Saldo von Ein-/Auszahlungen; sollte nur zur Abdeckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe genutzt werden, da es ein teurer Kredit ist; der Zinssatz für Kontokorrentkredite beträgt ca. 10,5 % (Stand: Sommer 2016). Zum Beispiel kostet die durchschnittliche Überziehung des Geschäftskontos um 25.000 € (für 30 Tage bei 10,5 %) 218,75 €.

  2. Lieferantenkredit (= kurzfristiger Kredit durch Zahlungsziel des Lieferanten)

    Beispiel

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    „Die Rechnung ist fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, mit 3 % Skonto innerhalb von 10 Tagen.“

    Verzichtet der Unternehmer auf die Ausnutzung von Skonto entsteht ihm ein Nachteil (sogenannte Opportunitätskosten). Bezieht man den Skontosatz auf ein Jahr (Jahreszins) ergeben sich hohe Prozentwerte:

     

    Beispiel

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    Der Lieferantenkredit gehört also zu den teuersten Kreditarten.

Video: Skontovorteil bei Inanspruchnahme eines Lieferantenkredits

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 Video: Zinsstage bei denen Skontovorteil entfällt

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  1. Kundenanzahlungen (= kurzfristiger Kredit des Kunden)
    Bei Großprojekten lassen sich zum Teil Kundenanzahlungen am Markt durchsetzen (Anlagen-, Immobilienbau). Kundenanzahlungen haben eine Kredit- und eine Sicherungsfunktion: Bei Insolvenz des Kunden während der Ausführung des Auftrags ist der mögliche Verlust geringer. Zinszahlungen erfolgen nicht. Der Kunde kann sich seine Anzahlung durch Bankbürgschaft oder Treuhänderkonto absichern lassen.

  2. Wechselkredit (= kurzfristiger Kredit eines Dritten z. B. Bank, Lieferant)
    Schuldverpflichtung des Ausstellers (Schuldwechsel), fällig am Verfalltag (z. B. in drei Monaten) mit erhöhter Sicherheit für den Gläubiger (Wechselstrenge).

  3. Kurzfristige (Bank-)Darlehen
    Es wird ein bestimmter Geldbetrag für eine bestimmte Zeit kreditiert. Man unterscheidet generell folgende Darlehensarten:

     

    Merke

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    5.1

    Fälligkeitsdarlehen
    Rückzahlung zum Fixtermin; Zinsen immer gleich hoch.

    5.2

    Tilgungsdarlehen mit gleichbleibender AnnuitätGleichbleibende Rate von Tilgung und Zins; dabei nimmt der Zinsanteil je Rate ab und der Tilgungsanteil steigt (sofortige Verrechnung der Tilgung).

    Beispiel

    Hier klicken zum Ausklappen

     

    50,00 + 30,00 = 80,00
    51,00 + 29,00 = 80,00
    52,00 + 28,00 = 80,00

    5.3

    Tilgungsdarlehen mit fallender Annuität
    Tilgungsrate gleich hoch; Zinsbeträge sinken; Annuität sinkt.

    Beispiel

    Hier klicken zum Ausklappen

     

    50,00 + 30,00 = 80,00
    50,00 + 29,00 = 79,00
    50,00 + 28,00 = 78,00

  4. Avalkredit
    Bank als Bürge. Die Bank haftet selbstschuldnerisch aufgrund einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung, sie gibt ihren guten Namen (Kosten für den Kreditnehmer).

  5. Förderprogramme
    Für Existenzgründer gibt es zahlreiche Förderprogramme, die festlegen unter welchen Bedingungen man vergünstigte Kredite, Bürgschaften oder Zuschüsse zur Existenzgründung erhält. Bundesweite Adresse für die Vergabe von Fördergeldern ist die Förderbank KfW – vor allem für Förderdarlehen wie den KfW-Gründerkredit.

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