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Die sonstige Forderung ist quasi das Gegenstück zum PRAP. Bei der sonstigen Forderung entsteht in der ablaufenden Periode ein Ertrag, der aber erst in der Folgeperiode gezahlt wird. Dieser Ertrag muss nun antizipativ abgegrenzt werden (--> Erfolgswirkung entsteht vor Zahlung).
Beispiel zu den sonstigen Forderungen
Beispiel
sonstige Forderungen | 1.274 | an | Zinserträge | 1.274 |
Der Sinn des Ganzen ist, wie auch schon bei den ARAP und PRAP, dass nun in der GuV die Zinserträge erscheinen und zum Gewinn dazugerechnet werden, auch wenn die Zahlung noch gar nicht eingegangen ist!
Wenn die Bank nun im Folgejahr zahlt, bucht U so:
Bank | 1.274 | an | sonstige Forderungen | 1.274 |
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