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Generell unterscheidet man bei den Rücklagen zwischen offenen und stillen Rücklagen.
Offene Rücklagen
Hierzu zählen Kapital- und Gewinnrücklagen, die offen in der Bilanz ausgewiesen werden. Eine Kapitalrücklage entsteht beispielsweise durch die Ausgabe neuer/junger Aktien. Zu den offenen Rücklagen zählen außerdem auch die gesetzlichen Rücklagen, d.h. der Unternehmer muss sie einrichten und in der Bilanz ausweisen.
Stille Rücklagen
Diese Rücklagen entstehen, wenn man Vermögensgegenstände unterbewertet z.B. durch Abschreibung, obwohl sie eigentlich mehr wert sind. Außerdem entstehen sie, wenn man Rückstellungen überbewertet, also man vorsichtshalber oder absichtlich eine Rückstellung als zu hoch in der Bilanz ausweist.
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