Beim Leasing zahlt der Leasingnehmer (LN) dem Leasinggeber (LG) ein Entgelt für die Benutzung eines Leasingobjektes (LO) für einen begrenzten Zeitraum. Dieses Geschäft wird in einem Leasingvertrag festgehalten. Nicht allzu schwer bis hierher...
Es gibt jedoch verschiedene Formen des Leasings, die man unterscheiden muss:
Finanzierungsleasing
- feste Grundmietzeit
- unkündbar während dieser Grundmietzeit
- bei Vollamortisation decken Leasingraten die gesamten Kosten des Leasinggebers, also Anschaffungskosten sowie Nebenkosten
- LG trägt Risiken, d.h. er muss das Leasingobjekt reparieren etc. - bei Teilamortisation decken die Leasingraten die Kosten nur teilweise, der Rest wird jedoch dann durch eine Schlussrate bzw. den Verkaufserlös gedeckt
Operation-Leasing
- Leasingnehmer und Leasinggeber können Vertrag jederzeit kündigen
- Amortisation durch mehrmaliges Vermieten --> Leasingobjekt muss beliebt sein
Herstellerleasing
- Hersteller tritt selbst als Leasinggeber auf
Sale-and-lease-back-Verfahren
- wenn ein Unternehmer dringend liquide Mittel benötigt, verkauft er bspw. eine Maschine an einen Leasinggeber und least sie dann "zurück"
Spezialleasing
- der Leasingnehmer least ein speziell für ihn gefertigtes Objekt --> LN hat nach Ablauf des Vertrags ein Interesse an der Weiternutzung
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