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Buchführung - Sachbezüge

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Buchführung

Sachbezüge

Die Steuern und Beiträge, die wir in den vorangegangenen Abschnitten erläutert haben, berechnen sich alle auf Grundlage des vom Arbeitgeber an seinen Arbeiter oder Angestellten gezahlten Bruttolohns. Mit bereits wenig Kreativität könnte man hier auf die Idee kommen, eine Verabredung mit dem Arbeitgeber zu treffen, die einen geringeren Bruttolohn vorsieht und dafür andere Vergütungen einräumt.

Ein Arbeitnehmer wäre sicherlich bereit, für die Hälfte des Lohns zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber ihm ein Fahrzeug unentgeltlich zur Verfügung stellt, ihm ein Haus baut, seine Urlaubsreisen bezahlt und ihm andere Vergünstigungen zusichert. Dem Staat würden dadurch Steuern und Beiträge in beträchtlicher Höhe verloren gehen, wenn Steuern und Beiträge nur auf den Bruttolohn zu zahlen wären.

Aus diesen Gründen werden solche Sachbezüge ( Sachzuwendungen ) als Lohnzahlungen behandelt. Konkret wird daher ein angemessener Wert für die Sachbezüge dem Bruttolohn hinzu gerechnet, bevor die Berechnung der Steuern und Abgaben beginnt.

Nach Abzug der Steuern und Abgaben wird dann der Wert der Sachzuwendungen wieder abgezogen, weil sie ja nicht als Nettolohn ein zweites Mal gewährt werden sollen.

Beispiel zur Beachtung der Sachbezüge

Unser bisher verwendetes Beispiel eines Arbeitnehmers mit 3.000 € Bruttogehalt sah bisher wie folgt aus:

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBruttogehalt: 3.000 €

Lohnsteuer: 660 €
Kirchensteuer: 52,80 €
Solidaritätszuschlag: 36,30 €

Sozialversicherung: 618 €

Nettogehalt: 1.632,9 €

Nehmen wir nun an, dem Angestellten wäre die Benutzung eines betriebseigenen PKW für private Zwecke gestattet worden. Auf der Grundlage entsprechender Richtlinien wird diese Sachzuwendung mit einem Wert von 200 € in die Berechnung einbezogen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBruttogehalt ohne Sachzuwendungen: 3.000 €
Sachzuwendungen: 200 €
Bruttogehalt (gesamt) 3.200 €

Lohnsteuer (22,5%): 720 €
Kirchensteuer: 57,60 €
Solidaritätszuschlag: 39,60 €

Sozialversicherung: 732,80 €

Nettogehalt: 1.650 €

Aufgrund der Progressivität der Einkommenssteuer ist für ein Einkommen von 3.200 € ein höherer Steuersatz zu berücksichtigen. Den Sachzuwendungen in Höhe von 200 € stehen daher um 114,8 € erhöhte Steuern und Beiträge gegenüber.

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