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Externes Rechnungswesen

Planmäßige Abschreibung

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Nach § 253 Abs. 3 HGB müssen alle zeitlich begrenzten Vermögensgegenstände planmäßige über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen sind Aufwendungen und mindern somit den Gewinn des Unternehmens. Sie dienen dazu, den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes abzubilden. Denn jeder Vermögensgegenstand verliert mit der Zeit an Wert z.B. durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder Schaden. 

Konkret heißt das, dass fast jeder Vermögensgegenstand eine gewisse Nutzungsdauer (laut offiziellen AfA-Tabellen) hat und durch den Abschreibungsbetrag der Vermögenswert Jahr für Jahr entwertet wird. Dafür wird der aktuelle Vermögensgegenstand mit einer bestimmten Methode abgeschrieben und mindert um diesen Betrag auch den Gewinn des Unternehmens.

Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einer leistungsabhängigen Abschreibungsmethode, denkbar z.B. bei einem PKW anhand der Kilometerleistung, ist aber in der Praxis nur schwer durchführbar.

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibungsmethode ist die am meist verbreitete Methode. Hierbei wir auf Basis der Anschaffungs-/Herstellungskosten (AK/HK) und der Nutzungsdauer (ND) ein fester Abschreibungsbetrag pro Jahr ermittelt. Die ND ist durch entsprechende AfA-Tabellen vorgegeben (z.B. AfA-Tabelle AV).

Soll der Vermögenswert bis auf einen gewünschten Restbuchwert abgeschrieben werden, so ist dieser von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzuziehen. 

Geometrisch-degressive Abschreibung

Bei der geometrisch-degressive Abschreibung ist im Gegensatz zur linearen Abschreibung der Abschreibungsbetrag fallend. Die Abschreibung erfolgt, indem ein jährlich gleichbleibender Prozentsatz (s) vom Restbuchwert abgeschrieben wird. Der Abschreibungsbetrag berechnet sich wie folgt:

Da der Restbuchwert bei der geometisch-degressiven Abschreibung niemals den Wert 0 annimmt, ist in dem Beispiel ab dem 4. Jahr die lineare Abschreibung angewandt worden. Dafür wurde der Restbuchwert am Ende des 3. Jahres in Höhe von 30.720 € auf die restliche Nutzungsdauer (3 Jahre) verteilt. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungsbetrag von 10.240 €.

Arithmetisch-degressive Abschreibung

Bei dieser degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag jedes Nutzungsjahr um einen gleich bleibenden Degressionsbetrag. Der Degressionsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Die Abschreibungsbeträge berechnen sich dann:

 

mit

Weitere Abschreibungsmethoden

Weitere Abschreibungsmethoden, wie z.B. die progressive Abschreibung (Gegenteil der degressiven Abschreibung) werden auf Grund ihrer Seltenheit im Rahmen dieses Kurses nicht weiter betrachtet.

Ein Methodenwechsel ist, solange er nicht von vornherein im Abschreibungsplan vorgesehen ist, nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (§ 252 Abs. 2 HGB). Es ist immer die Abschreibungsmethode zu wählen, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht.

Buchungssatz der Abschreibung

Der Buchungssatz für die Abschreibung aus dem ersten Beispiel (planmäßige Abschreibung) des 1. Jahres lautet:

Abschreibung auf Sachanlagen   10.000 €   an   Fuhrpark    10.000 €

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