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Die gesetzliche Regelung des externe Rechnungswesens (auch financial accounting genannt) beruht in Deutschland auf dem Handelsgesetzbuch (HGB). Zentrales Ziel des externen Rechnungswesens ist die Abbildung der finanziellen Situation eines Unternehmens nach außen.

Um dieses Bild nach außen möglichst realistisch darzustellen, verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen ihre Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage unter anderem durch

  • die Bilanz,
  • den Jahresabschluss und
  • die Gewinn- und Verlustrechnung
  • umfassend darzustellen.

 

Adressaten des externen Rechnungswesens

Wichtig sind diese Informationen unter anderem für verschiedene Gruppen:

  • Das Finanzamt, denn das externe Rechnungswesen liefert die Grundlage für sich anschließende steuerliche Fragen, wie die steuerliche Gewinnermittlung.
  • Für Banken und Gläubiger, denn das externe Rechnungswesen gibt unter anderem Aufschluss über die Bonität des Unternehmens, zum Beispiel ausgedrückt durch das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital oder Erträge und Zinsaufwendungen. Im Fachjargon wird das externe Rechnungswesen auch als ‚financial accounting‘ bezeichnet.
  • Für Investoren und die Öffentlichkeit, denn das externe Rechnungswesen lässt durch die detaillierte Beschreibung der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage einen validen Rückschluss auf den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens zu.

 

Abgrenzung zum internen Rechnungswesen

Die allgemeine Aufgabe des (betrieblichen) Rechnungswesens ist die vollständige Erfassung und Auswertung aller im Unternehmen angefallenen Daten. Hierbei kann das Rechnungswesen in zwei Bereiche aufgeteilt werden:

  Internes Rechnungswesen Externes Rechnungswesen
Ziel Dokumentation, Planung, Steuerung, Kontrolle Informationsfunktion, Zahlungsbemessungsfunktion
Adressaten Unternehmensinterne, z.B. Unternehmensleitung Unternehmensexterne, z.B. Anteilseigner, Gläubiger, Lieferanten
Gesetzliche Regelungen i.d.R. keine gesetzlichen Regelungen Beachtung von handels- und steuerrechtlichen Regelungen
Basisgröße Kosten (auch kalkulatorische)/Erlöse, Einzahlungen/Auszahlungen Aufwendungen (rein pagatorisch)/Erträge, Einzahlungen/Auszahlungen
Bezugsobjekt Einzelner Unternehmensbereich oder gesamtes Unternehmen/Konzern Gesamtes Unternehmen
Bezugszeitraum Anhängig vom jeweiligen Rechnungszweck, z.B. unterjährig in der Kosten- und Leistungsrechnung, mehrjährig in der Investitionsrechnung i.d.R. ein Jahr
Instrumente Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Finanzrechnung etc. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Eigenkapitalspiegel, Segmentberichterstattung, Lagebericht


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