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Externes Rechnungswesen - Zugangsbewertung

Kursangebot | Externes Rechnungswesen | Zugangsbewertung

Externes Rechnungswesen

Zugangsbewertung

Inhaltsverzeichnis

Definition

Nach § 247 Abs. 1 und 2 HGB werden Vermögensgegenstände dem Anlagevermögen zugeteilt, wenn sie bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Im Allgemeinen wird hier von einer Nutzungsdauer über einem Jahr ausgegangen.

Beispiel

Beispiele für Sachanlagen sind u.a. bebaute und unbebaute Grundstücke, Fahrzeuge und Maschinen.

ErstBewertung

Die Bewertung des Anlagevermögens bestimmt, mit welchem Wert die Anlagegüter in die Bilanz eingehen. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB).

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