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Externes Rechnungswesen - Ermittlung der Zahllast

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Externes Rechnungswesen

Ermittlung der Zahllast

Inhaltsverzeichnis

Die HolzSchnitt GmbH erhält aus dem Verkauf der Zuschnitte von der TischFix GmbH außer dem Warenwert in Höhe von 8.000 € zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 1.520 €. Sie schuldet daher dem Finanzamt zunächst 1.520 €. Die HolzSchnitt GmbH hat aber auch durch die beim Kauf der Rohstoffe angefallene Vorsteuer, die sie seinem Lieferer gezahlt hat, eine Forderung in Höhe von 950 € an das Finanzamt. Diese Vorsteuer kann sie von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen.

Seine Zahllast beträgt demnach:

1.520 € - 950 € = 570 €

die sie an das Finanzamt abführen muss.

Mit Ablauf des Voranmeldezeitraums wird der Saldo des Kontos Vorsteuer auf das Konto Umsatzsteuer übertragen:

Der Buchungssatz lautet:

Umsatzsteuer an Vorsteuer 570 €.

Diese 570 € sind allerdings im Verkaufspreis enthalten, weshalb es für die HolzSchnitt GmbH keine wirkliche Belastung durch die Umsatzsteuer gibt. Am Ende muss der Endverbraucher die gesamte Umsatzsteuerlast tragen.

Fristen 

Die Voranmeldungen für die Umsatzsteuer sind bis spätestens 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldezeitraums einzureichen (§18 Abs. 1 UStG). Der Voranmeldezeitraum ergibt sich aus der zu zahlenden Steuerlast. Bei weniger als 1.000 Euro kann die Meldung auch jährlich abgegeben werden. Bei einer Zahllast von bis zu 7.500 Euro erfolgt eine quartalsweise Einreichung, bei einer Zahllast von über 7.500  Euro muss die Umsatzsteuer monatlich abgeführt werden. Die monatliche Meldung ist übrigens bei Neugründungen im ersten Jahr immer verpflichtend. 

In diesem Beispiel beträgt die Zahllast 570 Euro und kann demnach jährlich abgeführt werden.

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