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Rechnungswesen (Fachwirte)

Abgrenzungen

Internes und externes Rechnungswesen unterscheiden sich bezüglich mehrerer Faktoren:

  • zeitlicher Bezug,

  • behandelte Teilgebiete,

  • Ziele,

  • öffentliche Zugang,

  • Untersuchungsobjekt,

  • gesetzliche Grundlage.

  • Adressaten

Adressaten

Die Adressaten des externen Rechnungswesens sind Kreditgeber, Staat, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer sowie die allgemeine Öffentlichkeit. Durch das interne Rechnungswesen hingegen wird angesprochen die Unternehmensführung, welche betriebliche Entscheidungen zu treffen hat und diese durch Informationen des internen Rechnungswesens untermauern möchte.

Ziele

Zu den Zielen des externen Rechnungswesens lassen sich Dokumentation der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage zählen, hingegen sind die Ziele des internen Rechnungswesens vielmehr Planung, Steuerung und Kontrolle des Geschäfts.

Teilgebiete

Die Teilgebiete des Rechnungswesens sind beim externen Rechnungswesen die komplette Buchhaltung, die im Jahresabschluss mündet und im internen Rechnungswesen die Kosten-und Leistungsrechnung, die Planungsrechnung als auch die innerbetriebliche Statistik.

Grundsätzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage beim externen Rechnungswesen ist das Handels- und Steuerrecht, beim internen Rechnungswesen existiert keine gesetzliche Kodifizierung.

Untersuchungsobjekt

Untersuchungsobjekt beim externen Rechnungswesen ist stets das gesamte Unternehmen und alle hierin entstandenen Geschäftsvorfälle. Intern Rechnungswesen hingegen werden zusätzlich hierzu einzelne Teile des Unternehmens untersucht.

Zeitbezug

Zum Zeitbezug lässt sich sagen, dass das externe Rechnungswesen auf die Vergangenheit bezogen ist, hingegen das interne Rechnungswesen Gegenwarts- und Zukunftsbezogen.

Zugang

Der Zugang klärt die Pflicht zur Veröffentlichung. Das externe Rechnungswesen ist unter bestimmten Voraussetzungen zur Veröffentlichung verpflichtet (§§ 320 ff. HGB,, TransPuG), beim internen Rechnungswesen existiert hingegen keine Pflicht zur Veröffentlichung.

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