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Recht und Steuern für Fachwirte - Ratenkauf und Leasing

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Recht und Steuern für Fachwirte

Ratenkauf und Leasing

Ratenkauf bedeutet, dass etwas (z.B. Maschine) auf Kredit gekauft wird. Zusätzlich zum Kauf des Gegenstands wird also ein Kreditvertrag über die Finanzierung desselben abgeschlossen. Die Tilgung des Kredits erfolgt ratenweise.

Beim sog. Leasing handelt es sich um eine spezielle Form des Mietvertrags. Es werden allerdings möglicherweise gewisse Zusatzrechte gewährt wie Mietverlängerungsoption oder Kaufoption am Ende der Leasingdauer. Weiterhin ist wichtig, dass der Leasingnehmer oftmals die Gefahr des zufälligen Untergangs des Leasinggutes trägt. Insbesondere steuerlich ist es wichtig, zu erkennen, wer die Gefahr des Untergangs trägt und wer den Leasinggegenstand in seiner Bilanz zu aktivieren hat, weil ihm der Leasinggegenstand wirtschaftlich zuzurechnen ist. Rechtlich bleibt also beim Leasing der Gegenstand im Eigentum des Leasinggebers, wirtschaftlich hingegen oftmals beim Leasingnehmer.

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