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Handelsmarketing

Sonderformen

01. Was ist Guerilla-Marketing?

Ursprünglich umfasst Guerilla-Marketing Aktionen, die mit geringem Mitteleinsatz eine große Wirkung versprechen (nach Levinson). Der Aspekt des geringen finanziellen Aufwands wird heute vernachlässigt. Guerilla-Marketing sind heute Maßnahmen, die

  • rebellisch

  • überraschend

  • unkonventionell

  • besonders effizient sind und

  • einen hohen „Stickiness Faktor“ (= „Klebebleib-Faktor“) erreichen.

Beispiel

In einem Werbespot der deutschen Krebshilfe schlägt eine ca. 20-jährige Tochter brutal ihre Mutter in einer angedeuteten Szene, weil sie diese für ihren Hautkrebs verantwortlich macht. Slogan: „Hautkrebs braucht 20 Jahre bis zu seiner Entdeckung. Schützen Sie Ihre Kinder!“

02. Welche Gesetze müssen beim Guerilla-Marketing beachtet werden?

  • Guerilla-Marketing kann gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen, z. B.

  • Strafgesetze

  • Straßenverkehrsgesetze

  • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • Telemediengesetz.

Weitere Bespiele:

  • Das Besprühen oder Bekleben von öffentlichem Raum mit Aufklebern ist verboten (Sachbeschädigung).

  • Bei Flyer-Kampagnen auf öffentlichen Straßen muss die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde vorliegen.

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind bei satirischem Guerilla-Marketing möglich.

  • Evtl. sind auch Urheberrechtsverletzungen (z. B. fremde Fotos, Texte, Abbildungen, Collagen) denkbar.

Guerilla-Marketing nimmt mitunter die Rechtsverletzung bewusst in Kauf.

03. Was ist virales Marketing?

Virales Marketing (viral/Biologie: Ausbreiten von Viren) ist die Verbreitung einer Werbe-Botschaft durch Mundpropaganda. Der Nutzer soll motiviert werden, die Botschaft selber weiter zu verbreiten. Dabei spielen E-Mails und Kurzmitteilungsdienste der sozialen Medien (z. B. Facebook) eine wichtige Rolle (hohe Konvertierungsrate, schnelle Durchlaufzeit). Eine virale Botschaft muss originell sein. Sie sollte die Menschen zum Lachen oder zum Staunen bringen, z. B. „Supergeil“-Video, das für Edeka wirbt.

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