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Konzernabschluss nach IFRS - Passivischer Konsolidierungsausgleichsposten

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Konzernabschluss nach IFRS

Passivischer Konsolidierungsausgleichsposten

Wenn der Beteiligungsbuchwert kleiner ist als das anteilige Eigenkapital, so ist der Aktivposten größer als der Passivposten, man spricht deswegen von einem passivischen Konsolidierungsausgleichsposten.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Mutter AG bezahlt 400 € für die Beteiligung bei der Tochter GmbH, das anteilige Eigenkapital beträgt 1.000 €.

Der Konsolidierungsausgleichsposten beträgt 400 – 1.000 = - 600 € < 0, er ist also passivisch.

Für einen passivischen Konsolidierungsausgleichsposten lassen sich wiederum unterschiedliche Gründe erkennen:

  • es liegen bei der Tochter stille Lasten vor,

  • die Zukunftschancen der Tochterunternehmung werden als negativ angesehen,

  • die Beteiligung wurde zu günstig, also unterhalb ihres tatsächlichen Werts, erworben.

Man sieht, dass diese Gründe das genaue Gegenteil der Gründe für einen aktivischen KAP bilden.

Folgende Ursachen eines negativen Firmenwerts sind denkbar:

  • Lucky-Buy

    • Eigenkapital

    • der Käufer des Unternehmens nutzt ökonomische Probleme des Verkäufers und setzt Preisminderung durch

  • zukünftige Belastung

    • Fremdkapital

    • der Käufer kennt zukünftige Belastungen, welche bilanziell noch nicht erfasst sind.

Wiederholen wir also die entscheidenden Dinge.

Wir unterscheiden den

  • positiven Geschäftswert (= Goodwill)

    • es wird mehr als der Zeitwert des Eigenkapitals bezahlt

  • negativen Geschäftswert (= Badwill).

    • die Mutter zahlt weniger als den Zeitwert des Eigenkapitals.

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