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Konzernabschluss nach IFRS - Bestandteile des Konzernabschlusses

Kursangebot | Konzernabschluss nach IFRS | Bestandteile des Konzernabschlusses

Konzernabschluss nach IFRS

Bestandteile des Konzernabschlusses

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen sind seit 2005 nach § 315e HGB dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. 

Die Bestandteile des Konzernabschlusses nach IFRS stellt die folgende Tabelle dar (IAS 1.10):

Positionen

ohne Kapitalmarktorientierung

mit Kapitalmarktorientierung

HGB

IFRS

IFRS

Konzernbilanz

                      

 

Pflicht 

                         

Konzern-GuV

Konzernanhang

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Kapitalflussrechnung

Segmentberichterstattung

Wahlrecht

nicht vorgesehen

Pflicht

Hinweis

Man beachte also, dass die IAS / IFRS nicht trennen zwischen einzelnen Vorschriften, die nur für Einzelbilanzen gelten und solchen, die nur für Konzernbilanzen gelten. Nach dem Handelsgesetzbuch wird genau diese Trennung vollzogen. Für Einzelbilanzen gelten §§ 238 – 289 HGB und für Konzernabschlüsse zusätzlich (!) § 290 ff. HGB.

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