ZU DEN KURSEN!

Konzernabschluss nach IFRS - Einbeziehungsverbote

Kursangebot | Konzernabschluss nach IFRS | Einbeziehungsverbote

Konzernabschluss nach IFRS

Einbeziehungsverbote

Der Einbezug ist verboten bei einem Verlust der Beherrschung, der in IFRS 10.25 beschrieben wird.

Bei erheblichen und andauernden Beschränkungen der Geschäftsführungs- und der Vermögensverfügungsrechte kommt es bei IFRS zu einem Einbeziehungsverbot, denn es liegt keine Mutter-Tochter-Beziehung mehr vor. Dies ist beispielhaft dann der Fall, wenn ein Unternehmen unter der Kontrolle staatlicher Behörden, Gerichten oder Zwangsverwaltern steht, die Rechte, die ansonsten zu einer Verfügungsmacht führen, sind dann nicht mehr "substanziell", die Beherrschung geht verloren (IFRS 10.B22).

Beispiel

Die M-AG besitzt alle Anteile an der S-GmbH. Über die S-GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die M-AG hat hier keine Möglichkeit der Beherrschung mehr und insofern nicht mehr „Mutter“ der S-GmbH, die ihrerseits nicht mehr „Tochter“ ist. Die S-GmbH darf nicht in einen Konzernabschluss der M-AG einbezogen werden.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für wiwi-Studenten


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 482 Videos, 3807 interaktiven Übungsaufgaben und 1751 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 14,90 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Konzernabschluss nach IFRS


  • Die besten Lernmaterialien: 187 Texte, 187 Abbildungen, 0 Videos und 212 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die mündlichen Prüfung
  • Am 13.05.2025 ab 18:00 Uhr
  • Dieser dreistündige Crashkurs gibt ihnen den nötigen Rückenwind für die nahende mündliche Bilanzbuchhalterprüfung
Jetzt teilnehmen