Bei dem gesuchten Verfahren handelt es sich um eine differenzierende Zuschlagskalkulation.
Merke
Bei der differenzierenden Zuschlagskalkulation ist etscheidend, dass zum einen
- die Material- und Fertigungsgemeinkosten nach Maßgabe der produzierten Menge, zum anderen
- die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten nach Maßgabe der verkauften Menge
zugeschlagen werden.
Berechnung
Man rechnet daher
Kosten in € | 1 | 2 |
Materialeinzelkosten | 15.000 | 12.000 |
Materialgemeinkosten (= 0,23 · MEK) | 3.450 | 2.760 |
Fertigungseinzelkosten | 20.000 | 10.000 |
Fertigungsgemeinkosten (= 1,533 · FEK) | 30.666,67 | 15.333,33 |
Herstellkosten pro Sorte | 69.116,67 | 40.093,33 |
Herstellkosten pro Stück | 69,12 | 20,05 |
Tab. 91: Differenzierende Zuschlagskalkulation.
Zuschlagssatz der Verwaltungskosten
Der Zuschlagssatz der Verwaltungskosten hingegen bezieht im Nenner lediglich die abgesetzten Mengeneinheiten ein, nicht die hergestellten:
Daher rechnet man:
Kosten in € | 1 | 2 |
Herstellkosten pro Sorte | 69.116,67 | 40.093,33 |
Verwaltungskosten | 15.108,90 | 8.764,40 |
= Selbstkosten | 84.225,57 | 48.857,73 |
Tab. 92: Differenzierende Zuschlagskalkulation.
Berechnung der Stückselbstkosten
Die Stückselbstkosten berechnet man wie folgt:
Dividieren der Herstellkosten durch die produzierte Menge und
Dividieren der Verwaltungskosten durch die abgesetzte Menge.
Konkret heißt dies also:
Kosten in € | 1 | 2 |
Herstellkosten pro Stück | ||
Verwaltungskosten pro Stück | ||
Selbstkosten pro Stück |
Tab. 93: Stückselbstkosten.
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