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Bilanz nach Steuerrecht - Absetzung für Abnutzung - Lineare Abschreibung (AfA)

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Absetzung für Abnutzung - Lineare Abschreibung (AfA)

Bilanz nach Steuerrecht

Absetzung für Abnutzung - Lineare Abschreibung (AfA)

Die lineare Abschreibung (AfA) (§ 7 I 1 EStG) bildet den Normalfall. Hierbei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer bezogen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Steuerpflichtige Franz aus Hamburg kauft sich eine Maschine für 1.000 €. Die Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

Die Auszahlung in Höhe von 1000 € wird auf die Nutzungsdauer verteilt durch die Rechnung Anschaffungskosten/Nutzungsdauer = 1.000 €/5 Jahre = 200 €/Jahr.

Abschreibung über die Nutzungsdauer

Bei der Abschreibung über die  Nutzungsdauer unterscheidet man

  • die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,
  • die wirtschaftliche Nutzungsdauer und
  • die technische Nutzungsdauer.

Maßgebend ist allein die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer , für welche vom BdF sog. AfA-Tabellen herausgegeben wurden. Darüber hinaus spielt allerdings auch das Urteil des Steuerpflichtigen eine Rolle, wie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu schätzen ist.

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