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Bilanz nach Steuerrecht - Abschreibungsarten für Immobilien

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Bilanz nach Steuerrecht

Abschreibungsarten für Immobilien

Es gibt steuerlich unterschiedliche Arten von Abschreibungen für Immobilien, nämlich die

Merke

Hier klicken zum AusklappenZu beachten ist, dass die degressive Abschreibung bei Gebäuden ab 2006 nicht mehr möglich ist.

Überblick über die steuerliche Gebäudeabschreibung

Welche Abschreibungsart wann anzuwenden ist, bestimmt sich danach, ob es sich um Betriebsvermögen oder Privatvermögen handelt und ob die Wohnung bzw. das Gebäude zu betrieblichen Zwecken oder zu (fremden) Wohnzwecken benutzt wird.

Folgende Übersicht erleichtert die Vorgehensweise von steuerlichen Gebäudeabschreibungen

  • für Betriebsvermögen
    • Nutzung zu (eigenen/fremden) betrieblichen Zwecken
      • Wirtschaftsgebäude
        • lineare Abschreibung
          • 1. - 33, 3. Jahr: 3 % pro Jahr
    • Nutzung zu (fremden) Wohnzwecken (Mietwohnneubauten)
      • lineare Abschreibung
        • 1. - 50. Jahr: 2 % p.a. (Fertigstellung nach 31.12.1924)
        • 1. - 50. Jahr: 2,5 % p.a. (Fertigstellung vor 01.01.1925)
      • degressive Abschreibung (Mietwohnneubauten)
        • 1. - 8. Jahr: 5 % pro Jahr
        • 9. - 14. Jahr: 2,5 % pro Jahr
        • 15. - 50. Jahr: 1,25 % pro Jahr

für Privatvermögen

  • Nutzung zu (fremden) betrieblichen Zwecken
    • andere Gebäude
      • lineare Abschreibung
        • 1. - 50. Jahr: 2 % p.a. (Fertigstellung nach 31.12.1924)
        • 1. - 50. Jahr: 2,5 % p.a. (Fertigstellung vor 01.01.1925)
      • degressive Abschreibung (Mietwohnneubauten)
        • 1. - 8. Jahr: 5 % pro Jahr
        • 9. - 14. Jahr: 2,5 % pro Jahr
        • 15. - 50. Jahr: 1,25 % pro Jahr

Nutzung zu Wohnzwecken

  • Mietwohnneubauten
    • lineare Abschreibung
      • 1. - 50. Jahr: 2 % p.a. (Fertigstellung nach 31.12.1924 )
      • 1. - 50. Jahr: 2,5 % p.a. (Fertigstellung vor dem 01.01.1925)
    • degressive Abschreibung (Mietwohnneubauten)
      • 1. - 8. Jahr: 5 % pro Jahr
      • 9. - 14. Jahr: 2,5 % pro Jahr
      • 15. - 50. Jahr: 1,25 % pro Jahr
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