Alex Schmitz kauft sich einen Drucker mit einem Anschaffungswert in Höhe von 1.000 € zzgl. 19% Umsatzsteuer, also 1.190 €. Er wird zu 35 % betrieblich genutzt. Folgendes ist möglich:
- Der Drucker gehört nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Unternehmensvermögen.
- Der Drucker ist gewillkürtes Betriebsvermögen, kein Unternehmensvermögen.
- Der Drucker gehört zum Privatvermögen.
- Der Drucker gehört zum Betriebsvermögen und Unternehmensvermögen.
Wie erfolgt die Bilanzierung in den einzelnen Fällen?
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