Kursangebot | Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse | Investitionsplan erstellen

Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse

Investitionsplan erstellen

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01. Welche Güter- und Geldströme sind in einem Unternehmen zu berücksichtigen?

In Unternehmen werden generell zwei entgegengesetzt laufende Ströme unterschieden. Dies sind der Geldstrom und der Güterstrom. Die folgende Abbildung verdeutlicht dieses:

Der Güterstrom geht vom Beschaffungsmarkt (Kreditoren) für Produktionsgüter und -dienstleistungen zum Absatzmarkt für produzierte Güter und Dienstleistungen. Der Geldstrom geht vom Absatzmarkt der Güter und Dienstleistungen (Debitoren) zum Beschaffungsmarkt.

Der Güterstrom entsteht teilweise durch den Gegenwert der Auszahlung für Investitionen und der Geldstrom teilweise durch die Einzahlungen aus Finanzierungen.

 

02. Wie werden Finanzierung und Investition unterschieden?

Damit der Güterstrom jederzeit gewährleistet werden kann, müssen hierfür Geldmittel im Geldstrom eingesetzt werden. Bei der Finanzierung geht es hierbei um die Geldmittel-Bereitstellung (wo kommt das Geld für die Güter her?), während es sich bei der Investition um die Geldmittel-Verwendung handelt (wofür wird es ausgegeben?).

 

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03. Wer erstellt die Krankenhauspläne und Investitionspläne auf Landesebene?

Die Krankenhausplanung und Investitionspläne der Länder werden von den Sozialministern der Bundesländer aufgestellt. Diese regeln das Angebot und die Entwicklung der Krankenhäuser nach Fachabteilungen und Bettenzahlen für einen z. B. 5-jährigen Planungshorizont.

 

04. Wie werden die Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten im Krankenhaus abgegrenzt?

Die Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser (Abgrenzungsverordnung – AbgrV) definiert die Finanzierung der Gütergruppen (Anlage, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter) im Rahmen der dualen Zuständigkeit zwischen Bundesland und Krankenversicherer.

Pflegesatzfähige Kosten sind jene Kosten, die von den gesetzlichen (GKV) und privaten (PKV) Krankenversicherungen sowie den Selbstzahlern finanziert werden. Den Krankenhäusern werden diese Kosten über deren Pflegesätze vergütet.

Pflegesätze sind alle Entgelte eines Krankenhauses. Diese können tagesgleich oder pauschal sein: DRG-Entgelte, tagesgleiche Pflegesätze, Entgelt der vor- und nachstationären Behandlung etc.

 

05. Welche Arten der staatlichen Investitionsförderung für Krankenhäuser gibt es?

Es gibt:

  • Einzelförderung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 KHG 

  • Pauschalförderung gemäß § 9 Abs. 3 KHG 

 

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06. Wie wird die Einzelförderung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 KHG durchgeführt?

Alle Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren fallen unter die Einzelförderung. Um Einzelförderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser einen Antrag beim Bundesland stellen. Ob Krankenhäuser antragsberechtigt sind, hängt davon ab, ob sie im Landeskrankenhausplan bzw. im Investitionsprogramm des jeweiligen Bundeslandes gemäß § 8 KHG aufgenommen sind. Die Investitionsanträge werden von den Landesministerien geprüft und genehmigt.

Die Investition der Fördermittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu dokumentieren und buchhalterisch zu neutralisieren.

In der Realität werden Anträge auf Investitionsförderung oftmals abgelehnt, weil die Haushalte der Bundesländer Defizite aufweisen. Daraus ergibt sich eine Abhängigkeit der Krankenhäuser von der Haushaltslage. Hinzu kommt, dass häufig mehrere Jahre vergehen, bis Fördersummen ausgezahlt werden. Sollten Krankenhäuser die Investitionsvorhaben sofort realisieren, müssen Formen der Zwischenfinanzierung gefunden werden.

Folgende Tatbestände werden gefördert:

  • Die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern.

  • Die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren.

  • Die Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erfolgt.

  • Die Anlaufkosten für Umstellungskosten bei innerbetrieblichen Änderungen sowie für Erwerb, Erschließung, Miete und Pacht von Grundstücken, soweit ohne die Förderung die Aufnahme oder die Fortführung des Krankenhausbetriebs gefährdet wäre.

  • Die Lasten aus Darlehen, die vor der Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten aufgenommen worden sind.

  • Der Ausgleich für die Abnutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Eigenmitteln des Krankenhausträgers beschafft worden sind und bei Beginn der Förderung nach dem KHG vorhanden waren.

  • Die Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern.

  • Die Umstellung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen auf andere Aufgaben, insbesondere zu ihrer Umwidmung in Pflegeeinrichtungen oder selbstständige, organisatorisch und wirtschaftlich vom Krankenhaus getrennte Pflegeabteilungen.

Grundstücke sind in der Regel durch den Betreiber bzw. Eigentümer des Krankenhauses bereit zu stellen. Diese werden in der Regel weder durch den Staat noch durch die Krankenkassen finanziert oder gefördert.

 

07. Wie wird die Pauschalförderung gemäß § 9 Abs. 3 KHG durchgeführt?

Alle Krankenhäuser, die im Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen sind, erhalten Mittel aus pauschalen Fördermitteln, deren Höhe durch das Formular E1 Plus, der Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus, nachzuweisen ist. Das Formular E1 Plus dient der Erfassung von Krankenhausleistungen für die Budgetverhandlungen. Es wird jährlich an den neuen Fallpauschalenkatalog angepasst und den Krankenhäusern und Krankenkassen zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Pauschalförderung bemisst sich nach dem Case-Mix des Krankenhauses.

Beispiel

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Für Hamburg gilt 2018 nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die pauschale Förderung der Krankenhäuser (Pauschalförderungsverordnung − PauschVO) ein Satz von 56,00 € je effektiver Bewertungsrelation. Dieser Satz wird jährlich angepasst.

 

Grundsätzlich sieht die Pauschalförderung vor, kurzfristige Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von 3 - 15 Jahren zu finanzieren. Es ist den Krankenhäusern überlassen, die jährlich festgelegten Pauschalbeträge zu verwenden.

 

08. Wie wird ein Investitionsbedarf ermittelt?

Der Investitionsbedarf ist ein Teil der betrieblichen Gesamtplanung. Ausgehend von der Absatzplanung (DRGs 2016) kann eine Personal- und Materialbedarfsplanung und eine Produktionsplanung (z. B. OP-Planung für die Periode) durchgeführt werden. Die Produktionsplanung kann z. B. zeigen, dass zusätzliche OP- oder Anästhesie- oder Intensivpflegekapazitäten notwendig werden, damit der Absatzplan erreicht werden kann. Diese Erkenntnis löst einen Investitionsbedarf aus.

Des Weiteren kann eine Investitionsplanung auf Basis des Anlagenspiegels erfolgen. Hier erkennt das Management, wann Geräte oder Bauten abgeschrieben sind und eine Ersatzinvestition notwendig wird. Ersatzinvestitionen sind immer von der Risikoneigung des Managements abhängig, sie können früher, später oder gar nicht durchgeführt werden.

 

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