ZU DEN KURSEN!

Externes Rechnungswesen - Technische Anlagen und Maschinen

Kursangebot | Externes Rechnungswesen | Technische Anlagen und Maschinen

Externes Rechnungswesen

Technische Anlagen und Maschinen

Inhaltsverzeichnis

Zu den technischen Anlagen und Maschinen (TAM) gehören Vermögensgegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft (> 1 Jahr) eines Unternehmens dienen und unmittelbar in der Produktion eingesetzt werden. TAM gehören zu den abnutzbaren (zeitlich begrenzten) Vermögensgegenstäden des Anlagevermögens und sind nach § 253 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenTAM sind z.B. Arbeitsmaschinen, Transportanlagen und Arbeitsbühnen.

Keine TAM sind technische Einrichtungen, die in einem engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit Gebäuden stehen, wie beispielsweise Heizungs-, Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen. Sie sind den Gebäuden zuzurechnen und stellen keine TAM dar. 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDas Unternehmen XY kauft am 01.05.2012 eine stationäre Fräsmaschine in Höhe von 21.420 (inkl. USt) €. Die Fräsmaschine wird linear über 15 Jahre abgeschrieben (siehe Afa-Tabelle AV).

Die Fräsmaschine stellt einen zu aktivierenden Vermögensgegenstand dar. Sie ist einzeln bewertbar und veräußerbar, außerdem wird sie voraussichtlich einen zukünftigen Nutzen für das Unternehmen haben. Die Fräsmaschine wird linear über 15 Jahre abgeschrieben, was zu einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 1.200 € führt. Die anteilige Abschreibung für das Jahr 2012 beträgt 800 € (= 1.200 * 8/12). Bei der Bilanzerstellung am 31.12.2012 wird die Maschine mit 17.200 € in der Bilanz aktiviert. Für die weiteren Jahre sieht der Abschreibungsplan folgendermaßen aus:

Jahr   Abschreibung   Buchwert   
180017.200
21.20016.000
31.20014.800
41.20013.600
51.20012.400
61.20011.200
71.20010.000
81.2008.800
91.2007.600
101.2006.400
111.2005.200
121.2004.000
131.2002.800
141.2001.600
151.200400
164000

Außerplanmäßige Abschreibung

Technische Anlagen und Maschinen sind nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert dann abzuschreiben, wenn eine dauernde Wertminderung vorliegt. Sollte der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen, so ist nach § 253 Abs. 5 HGB eine Zuschreibung höchstens bis zu den fortgeführten AK/HK vorzunehmen (Wertaufholungsgebot).

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für wiwi-Studenten


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 470 Videos, 3814 interaktiven Übungsaufgaben und 1747 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 14,90 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Externes Rechnungswesen


  • Die besten Lernmaterialien: 89 Texte, 77 Abbildungen, 17 Videos und 260 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Intensivkurs Mündliche Prüfung
  • Am 11.05.2024 ab 09:00 Uhr
  • Dieser Intensivkurs für die mündliche Prüfung erstreckt sich über insgesamt 13 Stunden verteilt auf 2 Unterrichtstage und ermöglicht Ihnen eine Prüfungssimulation.
Jetzt teilnehmen