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Konzernabschluss nach IFRS - Grundlegende Ansatzvorschriften

Kursangebot | Konzernabschluss nach IFRS | Grundlegende Ansatzvorschriften

Konzernabschluss nach IFRS

Grundlegende Ansatzvorschriften

Die grundlegenden Ansatzvorschriften gliedern sich auf in

  • erste Stufe

    - Definitionen von Assets und von Liabilities

Methode

Wenn beide Stufen erfüllt sind, besteht grundsätzlich für Assets eine Aktivierungspflicht und für Liabilities eine Passivierungspflicht. Für spezielle Posten (wie immaterielle Vermögenswerte, Forschungs- und Entwicklungskosten (research and development costs), Geschäfts- oder Firmenwert (= goodwill), latente Steuern (= deferred taxes), Rückstellungen (= non-financial liabilities) und Eigenkapital (= equity) müssen allerdings noch postenspezifische Ansatzkriterien erfüllt sein.
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