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Bilanz nach Steuerrecht - Bewertung von Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Bewertung von Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern

Bilanz nach Steuerrecht

Bewertung von Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern

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Merke

Hier klicken zum AusklappenLERNZIELE: Nachdem nun klargeworden ist, ob (!) ein Wirtschaftsgut Eingang in die Bilanz findet, sollten Sie nun verstehen, in welcher Höhe (!) es aufgenommen wird. Hierbei spielen eine Rolle:
  • Anschaffungskosten, 
  • Herstellungskosten, 
  • der Teilwert, 
  • Bewertungsvereinfachungsverfahren und 
  • Absetzungen für Abnutzung.

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Handelsrechtliche und steuerliche Bewertung

Sie sollten zwischen der

  • handelsrechtlichen und der
  • steuerlichen

Bewertung unterscheiden.

Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt nach § 253 I HGB und § 255 I, II HGB. 

Steuerliche Bewertung nach § 6 EStG

Für die steuerliche Bewertung hingegen müssen Sie den § 6 EStG beherrschen. Deshalb hier ein Überblick.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenÜberblick über § 6 EStG 
§ 6 I EStG gilt für Bilanzierende, also nicht für Einnahmen-Überschussrechner.
§ 6 I Nr. 1 EStG: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
§ 6 I Nr. 1a EStG: anschaffungsnahe Herstellungskosten
§ 6 I Nr. 2 EStG: Grund und Boden, Beteiligungen und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens 
§ 6 I Nr. 2a EStG: LIFO-Verfahren für Bilanzierende nach § 5 EStG
§ 6 I Nr. 3 EStG: Verbindlichkeiten
§ 6 I Nr. 3a EStG: Rückstellungen
§ 6 I Nr. 4 EStG: Entnahmen, insb. private Kfz-Nutzung
§ 6 I Nr. 5 EStG: Einlagen
§ 6 II EStG: geringwertige Wirtschaftsgüter
§ 6 IIa EStG: Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter
§ 6 III, IV EStG: unentgeltliche Übertragung
§ 6 V EStG: Überführung zwischen verschiedenen Betriebsvermögen
§ 6 VI EStG: Tauschgeschäft.

Einen ersten Überblick über die vor uns liegenden Themen bietet das nachfolgende Video:

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