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Bilanz nach Steuerrecht - Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 HGB

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 HGB

Bilanz nach Steuerrecht

Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 HGB

Grundsätzlich ist einzeln zu bewerten. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Es gibt nämlich bei der Bewertung von Vermögensgegenständen einige Möglichkeiten der Vereinfachungen, die im § 240 HGB erwähnt werden:

  • Festwert
  • Gruppenbewertung
  • Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgen.
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