Geometrisch-degressive Abschreibung
Dies führt im Vergleich zur linearen Abschreibungsmethode in den ersten Perioden zu einem sehr hohen Abschreibungsbetrag, in späteren Perioden jedoch zu niedrigeren Abschreibungsbeträgen. Wird dieser erhöhte Aufwand (der ersten Perioden) auch steuerrechtlich anerkannt, führt dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung des Unternehmens.
Die degressive Abschreibungsmethode kann nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern angewendet werden.
Die Formel für die Berechnung des degressiven Abschreibungssatzes in Prozent (r) errechnet sich wie folgt:
Zugrunde gelegt wird immer ein Anschaffungswert (AW), falls vorhanden ein Restwert (RW) und ein Abschreibungszeitraum (t).
Es gilt:
$\ AW - (1 - r)^t = RW $ und nach r aufgelöst:
$\ { 1 - ({RW \over AW})^{1 \over t} \cdot 100 } = r $
D.h., wenn die degressive Abschreibungsquote 30% beträgt, darf man steuerlich höchstens mit 25% abschreiben; wenn die Abschreibungsquote bei beispielsweise 18% liegt, das Zweieinhalbfache der Abschreibungsquote der linearen Abschreibung aber nur bei 16% liegt, dann beträgt die maximale Abschreibungshöhe auch nur 16%. Entscheidend ist also das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes als Abschreibungsobergrenze, bzw. die generelle Höchstgrenze von 25%.
Vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2007 galt eine steuerrechtlich zulässige Höchstgrenze von 30% und dem Dreifachen der linearen Abschreibungsquote. Vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 war die degressive Abschreibungsmethode steuerlich gar nicht zulässig.
Die degressive AfA ist regelmäßig steuerlich zulässig und wird dann wieder abgeschafft. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 angeschafft wurden, ist die degressive AfA mit einer Abschreibungsquote von maximal 25% bzw. dem Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibungsquote wieder zulässig. Ihre Bedeutung für die Praxis hat stark abgenommen, da man in den Wirtschaftsjahren, in denen die degressive Abschreibung steuerlich nicht möglich ist, die Abschreibungsmethode für Zwecke der Steuerermittlung nachträglich korrigieren müsste und nicht einfach auf die Ergebnisse der laufenden Buchführung zurückgreifen kann.
Beispiel:
Geometrisch-degressive Abschreibung einer Maschine:
Anschaffungskosten: 40.000 €, Restwert nach 8 Jahren: 10.000 €
Rechnung:
$\ {1 - ({10.000 \over 40.000})^{1 \over 8} \cdot 100} = r $
$\ { 1 - {0,25 \over 0,125} \cdot 100 } = r $
$\ r = 15,91 $
Abschreibungsquote: 15,91 %
Folglich reduziert sich der Buchwert in den 8 Jahren des Abschreibungszeitraums um 15,91 % pro Jahr, bis schließlich der Restwert i.H.v. 10.000 € übrig bleibt. Es ergibt sich folgender Abschreibungsverlauf:
| Periode | Wert am Jahresanfang | Abschreibungsbetrag | Restwert |
| 1 | 40.000,00 | 6.364,00 | 33.636,00 |
| 2 | 33.636,00 | 5.351,49 | 28.284,51 |
| 3 | 28.284,51 | 4.500,07 | 23.784,44 |
| 4 | 23.784,44 | 3.784,11 | 20.000,33 |
| 5 | 20.000,33 | 3.182,05 | 16.818,28 |
| 6 | 16.818,28 | 2.675,79 | 14.142,49 |
| 7 | 14.142,49 | 2.250,07 | 11.892,42 |
| 8 | 11.892,42 | 1.892,08 | 10.000,34 |
Erwähnt werden sollte außerdem die Leistungsabschreibung:
Hier wird nach der Leistung abgeschrieben, was vor allem bei Autos/Lkws und Maschinen funktioniert. Man hat die gesamte Leistung der Maschine angegeben, rechnet dann die AK/Gesamtleistung und hat als Ergebnis quasi die AK pro Leistungseinheit. Also muss man nur noch schauen, wie viele Leistungseinheiten in der Periode verbraucht wurden und diesen Wert dann abschreiben.
Die einzelnen Abschreibungsmethoden erklärt Daniel Lambert in einem Video zum Online-Kurs "Kostenrechnung"(Link: Die verschiedenen Abschreibungsmethoden), welches Dir selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung steht.
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