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Kosten- und Leistungsrechnung

Kalkulatorische Zinsen

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In der Finanzbuchhaltung wirken sich lediglich die tatsächlich gezahlten Zinsen für Fremdkapital gewinnmindernd aus, die KLR dagegen unterscheidet nicht zwischen Eigen- und Fremdkapital, sondern legt bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen das betriebsnotwendige Kapital zugrunde.

Hinweis

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Damit wird auch die Verzinsung des betrieblich eingesetzten Eigenkapitals gewährleistet, welches alternativ zinsbringend am Kapitalmarkt angelegt werden könnte (Ansatz „entgangener Zinserträge“ als Kosten = Opportunitätskostenprinzip).

Methode

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Bei den kalkulatorischen Zinsen vergleicht man eine Investitionsalternative stets mit der Alternative, dass man sein Geld auch bei einer Bank anlegen könnte. Bei dieser sog. Unterlassensalternative wird ein Zinsertrag realisiert, mit dem man stets eine Investition vergleichen muss. Die kalkulatorischen Zinsen werden berechnet, indem man das durchschnittlich gebundene Kapital (DGK) mit dem Kalkulationszins i multipliziert:

Die kalkulatorischen Zinsen werden wie folgt berechnet:

Kalkulatorische Zinsen = Betriebsnotwendiges Kapital × Kalkulatorischer Zinssatz

Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals

nicht abnutzbares Anlagevermögen zu kalkulatorischen Ausgangswerten
+ abnutzbares Anlagevermögen zu halben, kalkulatorischen Ausgangswerten
= betriebsnotwendiges Anlagevermögen
+ betriebsnotwendiges Umlaufvermögen zu kalkulatorischen Mittelwerten
= betriebsnotwendiges Vermögen
- Abzugskapital
= betriebsnotwendiges Kapital

Beispiel

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Zum Umlaufvermögen rechnet man hierbei Forderungen, Kasse, Portobestand.
Das Anlagevermögen umfasst z.B. Maschinen, den Fuhrpark, Grundstücke und Gebäude.

Zunächst ist also der Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu klären. Hierbei versteht man unter Anlagevermögen jene Positionen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 247 II HGB). Es kommt dabei auf die Zweckbestimmung an, nicht auf die Dauer der Zurverfügungstellung.

Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals

$$\ kalkulatorische\ Zinsen = {AK+RBW_n \over 2} \cdot i= DGK \cdot i $$ Bei der Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals DGK geht man davon aus, dass der Wert des Vermögensgegenstandes am Anfang bei AK liegt. Zusätzlich wird angenommen, dass dieser Wert nach einer bestimmten Zeit auf $\ RBW_n $ gesunken ist. Der durchschnittlich vorliegende Wert ist bei unterstelltem, ständig gleichen Wertverlust daher
$$\ DGK= {AK+RBW_n \over 2 }$$

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEine Maschine kostet zum Zeitpunkt ihres Kaufs 1.000 €. Nach einer unterstellten Nutzungsdauer von fünf Jahren kostet sie lediglich noch 400 €. Der Kalkulationszins liege bei $\ i = 10 \% $. Berechne das durchschnittlich gebundene Kapital sowie die kalkulatorischen Zinsen.

Das durchschnittlich gebundene Kapital errechnet man, indem man zunächst die Summe aus Anschaffungskosten und Restbuchwert bildet und dieses Ergebnis durch 2 teilt. Man erhält daher für das durchschnittlich gebundene Kapital einen Wert von $\ {1.000\ € + 400\ € \over 2} = 700\ € $.
Da also durchschnittlich 700 € gebunden sind, liegt die Alternative, also die kalkulatorischen Zinsen, bei $\ 700\ € \cdot 0,1 = 70\ € $

Wenn man Geld in seiner eigenen Unternehmung anlegt, also Eigenkapital einbringt, so verzichtet man ganz bewusst darauf, dieses Geld auf die Bank zu tragen. Der Verzicht an Zinserträgen heißt kalkulatorische Zinsen. Aus dem Opportunitätskostengedanken heraus werden kalkulatorische Zinsen (genau wie die anderen kalkulatorischen Kosten auch) unter den Opportunitätskosten (= kalkulatorischen Kosten) erfasst.

 

Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen

Das betriebsnotwendige Umlaufvermögen muss mit jenen Beträgen angesetzt werden, welche durchschnittlich während der Abrechnungsperiode gebunden sind. Man ermittelt das betriebsnotwendige Umlaufvermögen also nach der Formel:
$$\ betriebsnotwendiges\ Umlaufvermögen = {Anfangsbestand+Endbestand \over 2} $$
Für die Art des Ansatzes des betriebsnotwendigen, abnutzbaren Anlagevermögens lassen sich zwei Methoden der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen unterscheiden:

Restwertmethode

Die Restwertmethode berechnet die kalkulatorischen Zinsen basierend auf dem kalkulatorischen Restwert der jeweiligen Abrechnungsperiode. Dadurch nehmen die kalkulatorischen Zinsen ab, weil auch die Restwerte abnehmen. Man geht also ganz analog zur Methode der geometrisch-degressiven Abschreibung vor.

Restwertmethode
Abb. 28: Restwertmethode

 

Methode

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Bei der Restwertmethode erfolgt die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen von den kalkulatorischen Restwerten (= Anschaffungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten abzüglich kalkulatorische Abschreibungen). Diese Methode führt zwar zu einer verursachungsgerechten, aber ungleichen Belastung der einzelnen Rechnungsperioden mit Zinsen, da die Zinsen im Zeitverlauf abnehmen.

 

Durchschnittswertmethode

Die Durchschnittswertmethode berechnet die kalkulatorischen Zinsen vom halben Ausgangswert des betriebsnotwendigen, abnutzbaren Anlagevermögens. Der Grund ist, dass dieser Betrag bei unterstellter, linearer Abschreibung während der gesamten Nutzungsdauer durchschnittlich im Betrieb gebunden ist. Die kalkulatorischen Zinsen sind dadurch im Laufe der Zeit konstant, wenn die jeweiligen Ausgangswerte nicht jeweils neu bewertet werden müssen.

Durschnittswertmethode
Abb. 29: Durschnittswertmethode

 

Methode

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Bei der Durchschnittswertmethode erfolgt eine Verzinsung der halben Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten, sie führt zu einer gleichmäßigen, aber nicht verursachungsgerechten Belastung der einzelnen Rechnungsperioden mit kalkulatorischen Zinsen. Ein eventuell bestehender Restwert (z.B. Schrottwert) am Ende der Nutzungsdauer muss bei Berechnung der kalkulatorischen Zinsen kostenerhöhend berücksichtigt werden.

 

Bewertung der Methoden

Die Durchschnittsmethode ist eindeutig vorzuziehen, denn sie führt über die Laufzeit hinweg zu konstanten kalkulatorischen Kosten und ist demnach einfacher. Schließlich wird noch das sog. Abzugskapital vom betriebsnotwendigen Vermögen abgezogen, um das betriebsnotwendige Kapital zu erhalten. Unter dem Abzugskapital versteht man zinsfrei vorhandenes Fremdkapital wie z.B. Kundenanzahlungen oder zinslose Kredite.