... Aufbewahrung:10 Jahre: Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, GuV-Rechnungen, Buchungsbelege.6 Jahre: Handelsbriefe.Fristbeginn ist der Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind. Belegprinzip:Keine Buchung ohne Beleg (Fremd-, Eigen-, Notbelege). Behandlung der Belege:Vorbereitung: ordnen, prüfen, vorkontierenBuchenAblageAufbewahrung.Seit 2015 gelten strengere Regeln für die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für das Steuerrecht – GoBS:Einige ...