Die Berechnung der Herstellungskosten ist in §255 II HGB geregelt. Aus dieser Vorschrift ergibt sich das nachfolgende, vierstufige Modell:Ausgaben, die einbezogen werden müssen. (Materialkosten – Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungskosten, Lohnkosten)Ausgaben, die einbezogen werden dürfen. (Substanzabnutzung durch die Produktion, Verschleiß)Ausgaben, die nicht einbezogen werden brauchen. (Kosten für Verwaltung, freiwillige soziale Aufwendungen)Ausgaben, die ...