Wir unterscheiden drei Arten der Einflussnahme in der Konzernrechnungslegung, nämlichBeherrschunggemeinschaftliche Leitung undmaßgeblichen Einfluss.Wichtig ist für die Vollkonsolidierung der Begriff der Beherrschung. Eine sog. Mutter "beherrscht" eine sog. Tochter.Eine Beherrschung liegt dann vor, wenn eine Mutterunternehmung bezogen auf die Tochterunternehmung (IAS 10.6)die Lenkungsmacht innehat,schwankenden Rückflüssen (Renditen und Verlusten) ausgesetzt ist undseine Lenkungsmacht ...