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Bei dem Anbauverfahren handelt es sich um das einfachste, jedoch gleichzeitig auch um das ungenaueste
Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.
Das Prinzip des Anbauverfahrens (= Blockverfahren) ist, dass die Kosten der Hilfskostenstellen nur auf die Endkostenstellen verrechnet werden. Somit wird jeder Leistungsaustausch zwischen den
Hilfskostenstellen vollkommen vernachlässigt. Der Verrechnungspreis der i. Kostenstelle liegt also bei:
$\ q_i = {Primäre\ Kosten\ der\ i.\ Kostenstelle \over an\ die\ Hauptkostenstellen\ abgegebene\ Leistungseinheiten} $
$\ q_i = {Primäre\ Kosten\ der\ i.\ Kostenstelle \over insgesamt\ produzierte\ ME\ abzgl.\ der\ an\ andere\ Hilfskostenstellen\ abgegebene\ Menge} $
Ausgangstabelle
von/an | I | II | III | IV | V | ges. Menge | Primärkosten (€) |
I | 20 | 10 | 70 | 100 | 1.000 | ||
II | 10 | 10 | 40 | 20 | 80 | 1.500 | |
III | 10 | 20 | 70 | 100 | 2.000 | ||
IV | 3.000 | ||||||
V | 4.000 |
Berechnung
Die einzelnen Hilfskostenstellen untereinander verrechnen jeweils keine Kosten. Somit gilt für diese Aufgabe:
die primären Gemeinkosten der jeweiligen Kostenstellen werden durch die an die Hauptkostenstellen (und nur an diese) abgegebenen Leistungseinheiten dividiert.
Damit rechnet man:
$\ q_1 = {1.000\ € \over 70} = 14,29\ € $
$\ q_2 = {1.500\ € \over (40 + 20)} = 25\ € $
$\ q_3 = {2.000\ € \over 70} = 28,57\ € $
Der Nachteil wird hier sehr deutlich: die innerbetriebliche Leistungsverflechtung der Hilfskostenstellen untereinander werden nicht berücksichtigt.
So wird bei der Kostenstelle 1 und damit beim Verrechnungspreis $\ q_1 $ nicht beachtet, dass sich die 1.000 € primäre Gemeinkosten nicht nur auf 70 ME beziehen, die an die Hauptkostenstellen geliefert werden. Sie beziehen sich zudem auch auf die $\ 10 + 20 = 30\ ME $, die an die anderen Hilfskostenstellen 2 und 3 geleistet werden.
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