Realisationsprinzip
LAMBERT-METHODE:
Sehr wichtige Prinzipien für die Bewertung sind das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip, die sich gewissermaßen widersprechen. Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne erst dann angesetzt werden dürfen, wenn sie realisiert sind (d.h. bei Gefahrenübergang). Das Imparitätsprinzip (es bedeutet Imparität = Ungleichbehandlung) besagt hingegen, dass Gewinne und Verluste ungleich behandelt werden müssen. Gewinne dürfen nicht antizipiert (vorweggenommen) werden, Verluste müssen antizipiert werden. Das Imparitätsprinzip findet seinen Ausfluss insbesondere im strengen und gemilderten Niederstwertprinzip.
Beispiel 26:
Die X-GmbH produziert Tennisbälle. Ein Kaufvertrag zwischen der X-GmbH und der Boris-AG aus Leimen vereinbart die Abholung der produzierten Tennisbälle durch die Boris-AG mit einem firmeneigenen LKW, der extra aus Leimen anreist. Wann darf die X-GmbH den Gewinn aus dem Verkauf der Tennisbälle ansetzen?
Frage: Darf die X-GmbH bereits bei Vertragsabschluss den Ertrag ansetzen?
Beispiel 27:
Die Boris-AG holt vereinbarungsgemäß die Tennisbälle bei der X-GmbH ab und verlässt das Firmengelände der X-GmbH. Auf dem Weg nach Leimen kommt der LKW in ein schweres Gewitter, bei dem ein herabfallender Baum den hinteren Teil des LKWs und leider auch die Tennisbälle vollständig zerstört. Der Fahrer kann sich glücklicherweise unverletzt retten.
MERKE:
Wann genau (zeitlich gesehen) der Gefahrenübergang stattfindet, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Im vorliegenden Beispiel der X-AG und der Boris-GmbH lag der Gefahrenübergang im Zeitpunkt der Abholung durch den Empfänger. Bei anderen Verträgen kann sehr wohl ein früherer Zeitpunkt vereinbart werden.
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