Definition
Die Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB schreiben vor, dass jeder Kaufmann die Verpflichtung hat zu Beginn und bei Beendigung seines Geschäftsbetriebes sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres Vermögensgegenstände und Schulden seines Betriebes aufzuzeigen und sie zu bewerten.
Wie jedoch ist eine solche transparente Bewertung möglich?
Die körperlichen Vermögensgegenstände wie z.B. Bücher, Computer, Büroeinrichtungs-gegenstände usw. werden gezählt – um also ihre Anzahl zu ermitteln – und außerdem bewertet bzw. gemessen, um ihnen einen Geldwert zurechnen zu können.
Bei immateriellen Vermögensgegenständen (d.h. Patente, Software, Websites etc.) in Unternehmen verläuft das prinzipiell genauso: Sie sind zwar nicht zählbar, aber zumindest mittels Kontoauszügen und sonstigen Belegen in ihrem Wert zu bemessen.
Mittels der Inventur wird es somit möglich die materiellen und die immateriellen Vermögensgegenstände vergleichbar zu machen (Wertbemessung) um so größtmögliche Transparenz zu erzielen.
Dieses Dokument ist Teil eines interaktiven Online-Kurses zum Thema Buchführung und Abschluss.
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Buchführung und Abschluss,
Marketing,
Kosten- und Erlösrechnung,
Investitionsrechnung,
Deskriptive Statistik,
Mikroökonomik und
Steuerbilanzen.
Wie jedoch ist eine solche transparente Bewertung möglich?
Die körperlichen Vermögensgegenstände wie z.B. Bücher, Computer, Büroeinrichtungs-gegenstände usw. werden gezählt – um also ihre Anzahl zu ermitteln – und außerdem bewertet bzw. gemessen, um ihnen einen Geldwert zurechnen zu können.
Bei immateriellen Vermögensgegenständen (d.h. Patente, Software, Websites etc.) in Unternehmen verläuft das prinzipiell genauso: Sie sind zwar nicht zählbar, aber zumindest mittels Kontoauszügen und sonstigen Belegen in ihrem Wert zu bemessen.
Mittels der Inventur wird es somit möglich die materiellen und die immateriellen Vermögensgegenstände vergleichbar zu machen (Wertbemessung) um so größtmögliche Transparenz zu erzielen.
Es geht also darum zu
zählen
(Wie viele Bücher, Computer, ... haben wir)
und zu
bewerten/bemessen
(Was sind die Bücher, Computer, ... wert)
Die Tätigkeit des Zählens und Bewertens von Vermögens- und Schuldbeständen nennt man Inventur.
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