Inhaltsverzeichnis
Von der Tätigkeit der Inventur, die, wie oben genannt, den Vorgang der Bestandsaufnahme beschreibt (zählen und bewerten), wenden wir uns jetzt dem Inventar zu, das man als Ergebnis der Inventur erhält.
Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns nach Art und Menge sowie unter Angabe ihres Wertes zu einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. § 240 HGB).
Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz dar.
Merke
Definition
Das Inventar ist ein, unabhängig von der Buchführung, erstelltes vollständiges, detailliertes, mengen- und wertmäßiges Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag.
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