Kursangebot | Fertigungstechnik | Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit

Fertigungstechnik

Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit

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01. Wie erfolgt die Lokalisierung von Störungen?

  • Störung

    ist eine „unbeabsichtigte Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Funktionserfüllung einer Betrachtungseinheit“ (DIN 31051).

  • Die Anzeige/Lokalisierung von Störungen kann z. B. erfolgen durch

    • Störmeldezentralen

      (Überwachung der gesamten Anlage an Monitoren und Auslösung optischer/akustischer Störmelder; Condition Monitoring)

    • Störmelder an den jeweiligen Betriebsmitteln

    • systematische Störungssuche und Schadensanalyse

      (VDI-Richtlinie 3822; Ursachen von Anlagenausfällen).

 

02. Welche Bedeutung hat die Aufzeichnung von Maschinenstörungen?

Störungen an Maschinen/Anlagen müssen erfasst und behoben werden (Bedienpersonal oder Instandhaltungspersonal). Die systematische Aufzeichnung von Störungen (dv-gestützt oder manuell) kann zur Schwachstellenanalyse genutzt werden; daraus kann eine verschleißabhängige, vorbeugende Instandhaltung und rechtzeitige Ersatzteilversorgung abgeleitet werden.

Häufig auftretende Störungen an bestimmten Maschinen/Baugruppen sind generell zu beheben, z. B. durch Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, Wechsel des Lieferanten bei Neuinvestitionen, Wahl der eingesetzten Betriebsstoffe u. Ä.

 

03. Wie kann die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Werkzeuge, Vorrichtungen und Fördermittel beurteilt werden?

Das Bedienungs- bzw. das Instandhaltungspersonal muss die Funktionsweise der eingesetzten Werkzeuge, Vorrichtungen und Fördereinrichtungen exakt kennen (vgl. Betriebsanleitung des Herstellers). Beispiele:

  • Fördereinrichtung, z. B. Laufgeschwindigkeit, Belastungsgrenze

  • Vorrichtung, z. B. Überprüfen der Justierung, Abnutzungserscheinungen.

 

04. Warum muss die Prüffähigkeit der
eingesetzten Prüfmittel bewertet werden?

Prüfmittel dienen zur Beurteilung oder zum Vergleich von Qualitätsergebnissen innerhalb vorgegebener Toleranzbereiche, ohne deren genauen Wert zu ermitteln. Je nach Art der Qualitätsanforderungen kann das erreichte Ergebnis zerstörungsfrei oder nur durch Zerstörung der Einheit festgestellt werden.

Die Prüftechnik unterliegt ebenfalls einem Verschleiß und ist in festgelegten Abständen auf ihre Genauigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen (z. B. nachkalibrieren, neu eichen). Dies erfolgt ggf. durch den Hersteller der Prüftechnik, durch zertifizierte Prüflabore oder durch zugelassene Überwachungsstellen (z. B. TÜV); der Vorgang wird dokumentiert.

Zur Überwachung der Prüfmittel werden Prüfmittelüberwachungspläne erstellt. Ist die Prüftechnik unreparabel verschlissen, erfolgt die Sperrung zur Verwendung und die Aussonderung (häufig mit anschließender Verschrottung).

Neben der Wartung der Prüfmittel gibt es ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Prüftechnik, z. B.:

  • Die Prüftechnik wird an zentraler Stelle im Betrieb gelagert und überwacht

  • es werden nur funktionsfähige Prüfmittel ausgegeben

  • für jedes Werkzeug der Prüftechnik wird eine Prüfkarte geführt

  • benutzte Prüfmittel und Messwerkzeuge werden bei Rückgabe überprüft und ggf. ausgesondert.