Inhaltsverzeichnis
01. Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sind beim Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen einzuhalten?
Maschinensicherheitsnorm DIN EN 12100:2011
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
in Verbindung mit der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV)
Vorschriften/Regeln der Berufsgenossenschaften,
z. B. über „Lärm“, „Geräuschminderung“, PSA (Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
Spezielle Rechtsquellen zum Umweltschutz
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Je nach Besonderheit der Maschine sind ggf. zu beachten:
Spezielle Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Unterlagen des Herstellers (Aufstell-, Inbetriebnahme- und Abnahmevorschriften, Betriebsanleitung).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
CE- und GS-Kennzeichnung
Gesetze und Verordnungen über das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen, Verordnungen zum ProdSG
Produkthaftungsgesetz
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Schuldrecht) über
Kauf/Verkauf (§§ 433 ff. BGB)
Schenkung (§§ 516-534 BGB)
Leihe (§§ 598-606 BGB)
Gefährdungsermittlung nach § 5 ArbSchG
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