Inhaltsverzeichnis
01. Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sind beim Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen einzuhalten?
- Maschinensicherheitsnorm DIN EN 12100:2011 
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - in Verbindung mit der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) 
- Vorschriften/Regeln der Berufsgenossenschaften, - z. B. über „Lärm“, „Geräuschminderung“, PSA (Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz) 
- Spezielle Rechtsquellen zum Umweltschutz 
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 
- Je nach Besonderheit der Maschine sind ggf. zu beachten: - Spezielle Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen 
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) 
 
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 
- Technische Unterlagen des Herstellers (Aufstell-, Inbetriebnahme- und Abnahmevorschriften, Betriebsanleitung). 
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
- CE- und GS-Kennzeichnung 
- Gesetze und Verordnungen über das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen, Verordnungen zum ProdSG 
- Produkthaftungsgesetz 
- Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Schuldrecht) über - Kauf/Verkauf (§§ 433 ff. BGB) 
- Schenkung (§§ 516-534 BGB) 
- Leihe (§§ 598-606 BGB) 
 
- Gefährdungsermittlung nach § 5 ArbSchG 
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