Inhaltsverzeichnis
01. Welche Ziele verfolgt die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze?
Ergonomie ist die Lehre von der Erforschung der menschlichen Arbeit; untersucht werden die Eigenarten und Fähigkeiten des menschlichen Organismus (z. B.: Wann führt dauerndes Heben von Lasten zu gesundheitlichen Schäden?). Die Ergebnisse dienen dem Bestreben, die Arbeit dem Menschen anzupassen und die menschlichen Fähigkeiten wirtschaftlich einzusetzen.
Humanisierung der Arbeit ist die umfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Arbeitsinhalte und der Arbeitsbedingungen gerichtet sind.
Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung sind die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zahlreiche gesetzliche Auflagen zu beachten, z. B.:
Gestaltung der Maschinen und Werkzeuge
Elektrische Anlagen und Geräte (GS-Zeichen; Geprüfte Sicherheit)
Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
(z. B. Augenuntersuchung; keine Überbeanspruchung der Augen, des Rückens, der Nerven; vgl. Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6)
Arbeitsmaterialien (z. B. Heben und Tragen von Lasten)
Umgang mit gefährlichen Stoffen (z. B. Gefahrstoffdatenblätter der Hersteller und Lieferanten; ggf. Einhaltung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen)
präventive Vermeidung von Berufskrankheiten (vgl. Arbeitsschutz → 6. AUG)
Vermeidung psychomentaler (nervlich-seelischer) Belastungen
Ausgabe persönlicher Schutzausrüstungen.
02. Welche Bereiche umfasst die Arbeitsgestaltung?
Die Arbeitsgestaltung umfasst drei Bereiche:
Bei der Arbeitsplatzgestaltung sind u. a. zu berücksichtigen:
Die Körpermaße des Mitarbeiters
der Raumbedarf – im Sitzen und im Stehen
die Arbeitsflächen, -sitze und -stühle
der Greifraum und der Sehbereich.
Die Kriterien der Arbeitsplatzgestaltung sind im Einzelfall auf die unterschiedlichen Arten von Arbeitsplätzen umzusetzen – wie:
Maschinenplätze
Handarbeitsplätze (Werkbank)
Steuerstände
Zusammenbauplätze (Montage)
Büroarbeitsplätze
Transportarbeiten.
Bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung sind zu berücksichtigen:
Raumgestaltung
Raumklima und Lüftung
Brandschutz
Beleuchtung und Farbgebung
Sicherheitskennzeichnung
Lärmschutz.
Bei der Gestaltung der Arbeitsmittel ist zu berücksichtigen:
Handwerkzeuge sollen ergonomisch geformte Griffmulden haben (Sicherheit und Kraftübertragung). Elektrowerkzeuge müssen ausreichend isoliert sein; Fußpedale zur Bedienung von Anlagen müssen eine ausreichende Trittbreite haben und eine rutschfreie Oberfläche (z. B. Riffelung) aufweisen; Druckknöpfe und Drehknöpfe müssen durch farbliche Kennzeichnung leicht erkennbar sein und dürfen keine Ecken, Kanten oder Grate besitzen.
Speziell für Arbeitsplätze in der Montage ist zu gewährleisten, dass geeignete Montagehilfen, Hebewerkzeuge, Handhabungsgeräte, Vorrichtungen und Werkzeuge eingesetzt werden, die körperlichen Überbelastungen oder einseitigen Belastungen vorbeugen (vgl. Fördereinrichtungen, Robotereinsatz, geeignete Höhe der Werkbänke, ergonomische Entnahme von Werkstücken, Hub- und Wendvorrichtungen usw.).
Eine wesentliche Verbesserung zu Gunsten des Primäraufwandes lässt sich durch eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung erzielen. Je optimaler die Sekundärabläufe sind (kürzere Entfernungen = kürzere Zeiten), desto effektiver werden die Primärabläufe.