Kursangebot | Betriebliches Kostenwesen | Methoden der funktionsfeldbezogenen Kostenerfassung

Betriebliches Kostenwesen

Methoden der funktionsfeldbezogenen Kostenerfassung

 

01. Wie werden die Kostenarten im Rahmen der Plankostenrechnung erfasst bzw. berechnet?

Im Folgenden werden die wichtigsten Methoden der Kostenerfassung im Rahmen der Plankostenrechnung dargestellt; zu den Kostenarten: zur Berechnung der Maschinenkosten im Rahmen der Istkostenrechnung:

  1. Personalkosten:

    Sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört nicht dazu. Personalkosten lassen sich folgendermaßen aufteilen:

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    Ermittlung der Arbeitszeit:

    Zentraler Bestandteil ist die Planung der Arbeitszeit für die zukünftige Periode. Im Ein-Schicht-Modell wird z. B. die Standard-Arbeitszeit ermittelt, indem die jährlichen Arbeitstage (mithilfe eines Planungskalenders für die Planperiode) durch 12 dividiert werden:

    z. B.:

    $$\frac{240\; Arbeitstage}{12} = 20\; Arbeitstage/Standardmonat$$

    1.1

    Gehälter sind Einzel- oder Gemeinkosten (Einzelkosten, wenn die Mitarbeiter ausschließlich für ein Produkt tätig sind, ansonsten Gemeinkosten); es sind die Plangehälter für die Planungsperiode zu bestimmen; dabei sind zu erwartende Gehaltsanpassungen (tariflich/betrieblich) sowie die voraussichtlichen Sätze der Sozialversicherungsbeiträge zu planen:

    z. B.:

     

    $$Istgehalt_{n} + betriebliche\; Anpassung + tarifliche\; Anpassung = Plangehalt_{n+1}$$

     

    $$3.000 + 3 \%\; aufgrund\; Umgruppierung + 2 \%\; Tariferhöhung = Plangehalt_{n+1}$$

     

    $$3.000 + 90+ 61,80 = 3.151,80 €$$

    Bei Gehältern als Einzelkosten werden die gesetzlichen SV-Beiträge (Arbeitgeberanteile) direkt addiert – unter Beachtung der in der Planungsperiode geltenden, gesetzlichen Beiträge:

    z. B.:

     IstjahrPlanungsjahr (AG-Anteil)
    KV14,6 %Anstieg auf 7,3 %
    RV18,6 %Anstieg auf 9,3 %
    AV2,5 %Senkung auf 1,25 %
    PV3,05 %Anstieg auf 1,53 %
    Summe in % bezogen auf die Personalgrundkosten (= 100) = 19,38 %

     

    $$⇒ Plangehalt \cdot Faktor\; (direkte\; Personalzusatzkosten) = Bruttogehaltskosten$$

     

    $$3.151,80 \cdot 1,1938 = 3.762,62 €$$

    Gehälter als Einzelkosten werden i. d. R. von der verantwortlichen Stelle geplant; Gehälter als Gemeinkosten werden zentral vom Personalwesen geplant.

    1.2

    Die übrigen Sozialkosten (Weiterbildung, Mutterschaft, Freistellungen, Feiertage, freiwillige Sozialleistungen usw.) werden aufgrund von Erfahrungssätzen als Gemeinkosten geplant und betragen in Deutschland ca. 60 % (bezogen auf die Grundkosten) je nach Betriebsgröße und der Sozialpolitik des Unternehmens, d. h. insgesamt beträgt der Zuschlag der Personalzusatzkosten in der BRD rd. 80 %.

    1.3

    Fertigungslöhne sind Einzelkosten und werden direkt zugerechnet:

    •  

      $$Zeitlohn = Plan-Lohnsatz\; je\; Zeiteinheit \cdot Anzahl\; der\; Plan-Zeiteinheiten$$

      z. B.:

       

      $$= 18 \cdot 7,5 \cdot 22,20\; Arbeitstage \cdot 13,5 Monate \cdot 1,1938$$

       

      $$= 48.300,55 €\; Jahres-Bruttoarbeitslohnkosten$$

    • Leistungslöhne werden von der verantwortlichen Kostenstelle geplant unter Berücksichtigung der Planungsvorgaben (Absatzplan, Fertigungsplan, Personalbedarfsplan, Lohnart: Akkord-/Prämienlohn, Zuschläge usw.).

  2. Materialkosten:

    2.1

    Materialeinzelkosten werden auf der Basis des Mengengerüstes aus den Stücklisten und den Planpreisen (oder innerbetrieblichen Verrechnungspreisen) berechnet:

     

    $$Plan-Materialeinzelkosten = Materialmenge_{Plan}\; in\; Einheiten \cdot Preis_{Plan}\; je\; Einheit$$

    2.2

    Gemeinkostenmaterial wie Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Materialgemeinkosten (Beschaffungskosten, Lagerkosten) werden als Zuschlag auf die geplanten Materialeinzelkosten berechnet.

  3. Betriebsmittelkosten:

    3.1

    Kalkulatorische Abschreibungen sind fixer Natur bei einem Werteverzehr nach Zeiteinheiten (Zeitverschleiß); sie sind proportional bei einem Werteverzehr nach Gebrauchseinheiten (Gebrauchsverschleiß).

    Die Abschreibungsmethode ist so zu wählen, dass am Nutzungsende ausreichend Abschreibungsgegenwerte vorhanden sind, um die Ersatzinvestition zu tätigen; zu den Abschreibungsmethoden (lineare Abschreibung, Leistungsabschreibung); es gilt:

    $$AfA-Betrag = \frac{Bezugswert\; }{Nutzungsdauer\; in\; Jahren}$$ = „Zeitverschleiß“

    $$AfA-Betrag = \frac{Bezugswert \cdot Jahresleistung}{Geschätzte\; Gesamtleistung}$$ = „Gebrauchsverschleiß“

    3.2

    Instandhaltungskosten:

    • Kleinreparaturen werden von der Maschinenbedienung meist selbst vorgenommen und gehen als Hilfslöhne in die Planung ein.

    • Großreparaturen werden gesondert geplant und auf die Nutzungsdauer des Betriebsmittels verteilt.

    • Das Mengengerüst für Wartungs- und Inspektionsarbeiten wird den Hinweisen des Herstellers entnommen bzw. den betriebsinternen Plänen; bei Durchführung mit eigenem Personal erfolgt eine Bewertung mit Planstundensätzen. Bei Ausführung durch Fremdpersonal wird mit den vertraglichen Konditionen der Fremdfirma geplant.

    3.3

    Kalkulatorische Zinsen (für Betriebsmittel; abnutzbares Anlagevermögen): Für die Kapitalbindung der Betriebsmittel wird eine Durschnittsverzinsung angesetzt, d. h. der Anschaffungswert (AW) wird mit dem halben Wert und dem aktuellen Marktzins für Kapitalanlagen pro Jahr verzinst; ggf. muss ein vorhandener Restwert (RW) addiert werden:

     

    $$kalkulatorische\; Zinsen = \frac{AW + RW}{2} \cdot \frac{i}{100}$$

     

    $$z. B. = \frac{100.000}{2} \cdot \frac{6}{100} = 3.000 €\; pro\; Jahr$$

  4. Gebäudekosten:

    Gebäudekosten umfassen u. a. Instandhaltungskosten, kalkulatorische Abschreibung, Gebäudereinigung und sind fixe Kosten. Sie werden als „Raumkosten“ entsprechend der genutzten Fläche über einen Plankostenverrechnungssatz (PKV; auch: Raumkosten-Deckungssatz) geplant:

    z. B.:

    Gebäudefläche aller Kostenstellen = 80.200 m2

    Summe aller Gebäudekosten p. a. = 196.000 €

     

    $$⇒ PKV = \frac{196.000}{80.200} = 2,444 €/m^{2}/Jahr$$

    Analog gilt dies für die Verwendung einer kalkulatorischen Miete pro m2:

     

    $$Raumkosten\; der\; Kostenstelle\; p. a. = Flächennutzung\; in\; m^{2} \cdot kalkulatorische\; Miete/m^{2} \cdot 12$$

    z. B.:

     

    $$= 200\; m^{2} \cdot 6 €/m^{2} \cdot 12 = 14.400 €\; p. a.$$

  5. Energiekosten:

    Die Energiekosten sind ihrer Natur nach Mischkosten (Grundgebühr = fixe Kosten; Verbrauchskosten = variable Kosten). Die kostenstellenweise Erfassung der Energiekosten ist in der Praxis oft schwer bzw. teuer (Vielzahl an Messeinrichtungen). Daher werden die Energiekosten oft geplant aufgrund von Erfahrungswerten der Vergangenheit und über geeignete Verteilungsschlüssel den Kostenstellen zugerechnet. Ist eine Einzelberechnung pro Kostenstelle möglich, erfolgt die Berechnung in der Form:

     

    $$Energiekosten = Planverbrauch\; (kWh) \cdot Arbeitspreis\; (€/kWh) + ant.\; Grundkosten$$

Die Gliederungstiefe der Organisationsstruktur bzw. der Kostenstellenstruktur hängt von der Größe des Unternehmens und dem notwendigen Genauigkeitsgrad der Kostenstellenrechnung ab. Denkbar ist z. B. eine Struktur der Kostenstellengliederung in folgender Tiefe bei großen Unternehmen:

Funktionsfeld (Fertigung)
Teilfunktion 1 (Fertigung 1)Teilfunktion 2 (Fertigung 2)
Gruppe 1 BlechbearbeitungGruppe 2 Lackieranlage 
Arbeitsplatz 1 ZuschneidenArbeitsplatz 2 Formen 

 

02. Welche Prinzipien gelten bei der Bildung von Kostenstellen?

Die Kostenstellenrechnung muss ihrer besonderen Kontrollfunktion gerecht werden: Die Kostenabweichungen müssen dort ermittelt werden, wo sie tatsächlich entstehen.

Aus diesem Grunde müssen drei Prinzipien bei der Bildung von Kostenstellen eingehalten werden:

  1. Es müssen genaue Maßstäbe als Bezugsgröße zur Kostenverursachung festgelegt werden. Als Bezugsgrößen kommen z. B. infrage: Der Fertigungslohn, die Fertigungszeit, die Erzeugniseinheit. Die Bezugsgröße sollte zur Leistung der Kostenstelle proportional sein.

  2. Jede Kostenstelle ist ein eigenständiger Verantwortungsbereich.

  3. Kostenbelege müssen je Kostenstelle problemlos gebucht werden können.

 

03. Welche Kostenbereiche werden im Betriebsabrechnungsbogen gebildet?

Meist werden folgende Kostenbereiche im Betriebsabrechnungsbogen eines Industrieunternehmens gebildet:

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  • Allgemeiner Bereich:

    Er enthält die Kostenstellen, die keiner der vier Funktionen (Material, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb) zugeordnet werden können.

  • Hauptkostenstellen:

    Hier wird direkt an der Produktherstellung gearbeitet.

  • Unterkostenstellen:

    Sie werden in großen Betrieben gebildet und sind eine weitere Unterteilung von Hauptkostenstellen.

  • Hilfskostenstellen:

    Sie leisten nur einen mittelbaren Beitrag zur Produktion und dienen z. B. der Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Fertigung.

  • Gelegentlich werden Nebenkostenstellen geführt:

    Sie erfassen z. B. Kosten von Neben-/Ergänzungsprodukten, z. B.: Abfallverwertung; Wäscherei in einem Waschmittelwerk; Verkauf von Sägespänen bei der Holzverarbeitung.