Inhaltsverzeichnis
01. Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft und welche Leistungen gewährt sie?
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Sie verlangt vom Arbeitgeber die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und ist Träger der Unfallversicherung.
Jeder Betrieb ist „Zwangsmitglied“ der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Beiträge werden im nachträglichen Umlageverfahren erhoben und vom Arbeitgeber allein beglichen. Jeder Beschäftigte im Betrieb ist daher bei Arbeitsunfällen automatisch versichert.
$$Beiträge\; der\; BG = f\; (Lohnsumme;\; Gefährdungsgrad\; des\; Betriebes;\; Zahl,\; Kosten\; und\; Schwere\; der\; Unfälle)$$
Jeder Betrieb muss per Aushang Name und Anschrift der zuständigen BG sichtbar machen.
Die Leistungen der BG sind:
Träger der Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Behandlung von Unfallopfern in eigenen Reha-Einrichtungen
Umschulungsmaßnahmen für Verletzte
Pflicht zur Beratung des Arbeitgebers und Recht auf Anordnung und Zwangsmaßnahmen durch eigene technische Aufsichtsbeamte
Herausgabe von Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen über ärztliche Vorsorgemaßnahmen
Informationsdienst: kostenlose Ausgabe der DGUV-Vorschriften, Broschüren, Videos, Filme, Plakate usw. zur Unfallverhütung
Schulung der Mitarbeiter und Vorgesetzten
Ausbildung von Ersthelfern.
02. Welche Berufsgenossenschaft ist für die Metallindustrie tätig?
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist der Unfallversicherer der Metall- und Holzindustrie und des Holzhandwerks.