Kursangebot | Rechtsbewusstes Handeln | Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz

Rechtsbewusstes Handeln

Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz

01. Welche Gesetze und Verordnungen existieren zum Umweltschutz?

Gesetze, Normen und Regelwerke zum Umweltschutz
BGB§§ 906, 907 BGB Beeinträchtigungen in Form von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Geräusch, Erschütterungen usw.
StGBStrafgesetzbuch, 28. Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt
BImSchGDas Bundesimmissionsschutzgesetz ist das bedeutendste Recht auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Es bestimmt den Schutz vor Immissionen und regelt den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie die Pflichten der Betreiber von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Zweck ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sowie vor den Gefahren und Belästigungen von Anlagen.
KrWGKreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen)
Gewässerschutz
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Abwasserverordnung (AbwV)
  • Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Strahlenschutz
  • Atomgesetz (AtG)
  • Strahlenschutzgesetz (StSG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Schutz vor Arbeits- und Verkehrslärm
  • TA Luft, TA Lärm, TA Abfall,
  • Störfallverordnung
  • Durchführungsverordnungen zum BImSchG
BBodSchGZielsetzung ist, die Beschaffenheit des Bodens nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen.
VerpackungsverordnungReduzierung der Verpackungsmengen und Rückführung in den Stoffkreislauf (Wieder-/Weiter-/verwendung/-verwertung).
Öko-Audit-Verordnung, EMASDie Verordnung geht über die DIN EN ISO 14001 hinaus. Die Zertifizierung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist im Gegensatz zur DIN ISO 14001 öffentlich-rechtlich geregelt.
DIN EN ISO 14001International gültiger Forderungskatalog für ein systematisches Umweltmanagement (UM). Wird im Rahmen des TQM voll in das Qualitätsmanagement integriert.

 

02. Welche Rechtsnormen existieren im Bereich der Abfallwirtschaft?

Rechtsnormen der Abfallwirtschaft – BeispieleStichworte zum Inhalt
KreislaufwirtschaftsgesetzLeitgesetz für den Abfallbereich
Verordnung über Betriebsbeauftragte für AbfallPflicht zur Bestellung eines Beauftragten
VerpackungsverordnungVermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
AbfallbestimmungsverordnungZusammenstellung spezieller Abfallarten
ReststoffbestimmungsverordnungZusammenstellung spezieller Reststoffe
DeponieverordnungVorschriften zur Lagerung, Behandlung, Verbrennung usw.

 

03. Welche Rechtsnormen existieren im Bereich der Luftreinhaltung?

Rechtsnormen zur LuftreinhaltungStichworte zum Inhalt
BundesimmissionsschutzgesetzLeitgesetz zur Luftreinhaltung
Verordnung über genehmigungsbedürftige AnlagenSpezielle Regelungen
EmissionserklärungsverordnungSpezielle Regelungen
Verordnung über das GenehmigungsverfahrenKonkretisierung des Genehmigungsverfahrens
Verordnung über Immissionsschutz- und StörfallbeauftragteSpezielle Regelungen
TA LuftVerwaltungsvorschrift (Emissions/Immissionswerte)

 

04. Welche Rechtsnormen existieren im Bereich des Gewässerschutzes?

Rechtsnormen zum GewässerschutzStichworte zum Inhalt
WasserhaushaltsgesetzNutzung von Gewässern
KlärschlammverordnungAufbringen von Klärschlamm; Grenzwerte
AbwasserabgabengesetzAbgabe für Direkteinleiter
Allgemeine Rahmenverwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in GewässerKonkretisierung von Anforderungen

 

05. Wie ist der Begriff „Abfall“ definiert?

Der Abfallbegriff ist im KrWG definiert: Danach sind unter Abfall „alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigen muss“ zu verstehen.

 

06. In welche Teilbereiche lässt sich die Abfallwirtschaft gliedern?

Abfallwirtschaft – Teilbereiche
1. Abfallbegrenzung 
2. Abfallbehandlung (Entsorgung)Recycling
  • Wiederverwertung/Weiterverwertung
  • Wiederverwendung/Weiterverwendung
Abfallvernichtung
  • Physikalische Abfallvernichtung
  • Chemische Abfallvernichtung
  • Elektrotechnische Abfallvernichtung
  • Biologische Abfallvernichtung
  • Thermische Abfallvernichtung
Abfallbeseitigung
  • Abfalldiffusion und -lagerung
  • Abfallablagerung

 

07. Was versteht man unter Recycling? Welche Ziele werden damit verfolgt?

Unter Recycling versteht man die Wiedergewinnung von Rohstoffen aus Abfällen für den Produktionsprozess. Im Idealfall soll durch Recycling ein nahezu geschlossener Kreislauf hergestellt werden, bei dem kaum noch Restabfälle entstehen. Man realisiert damit folgende Ziele:

  • Es müssen weniger Reststoffe vernichtet oder deponiert werden; dadurch wird die Belastung der Umwelt reduziert.

  • Der Wiedereinsatz von recycelten Materialien führt im Produktionsprozess zu Kostenersparnissen.

  • Es entstehen weniger Entsorgungskosten.

Recycling – Formen
WiederverwendungDie gebrauchten Materialien werden in derselben Art und Weise mehrfach wiederverwendet, z. B. Paletten, Fässer, Behälter, Flaschen und andere Verpackungsmaterialien. Die Wiederverwendung ist innerbetrieblich relativ problemlos zu organisieren. Auch im Warenverkehr zwischen Unternehmen können wiederverwendbare Materialien eingesetzt werden. Das Rückholsystem oder Sammelsystem kann ggf. mit Kosten verbunden sein, die höher sind als der Einsatz von Einwegmaterialien. Aus ökologischer Sicht ist die Wiederverwendung allen anderen Formen der Abfallentsorgung vorzuziehen
WeiterverwendungDie gebrauchten Materialien bzw. Abfälle werden für einen anderen Zweck weiterverwendet (Beispiele: Abgase zur Energiegewinnung, Abwärme zum Heizen, Schlacken im Bauwesen). eingesetzt. Der Weiterverwendung sind Grenzen gesetzt sind: Materialien und Abfälle, die mit Umweltschadstoffen belastet sind, können meist nicht weiterverwendet werden.
WiederverwertungGebrauchte Materialien und Abfälle werden aufgearbeitet, sodass sie im Produktionsprozess erneut entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck eingesetzt werden können; Beispiele: Gebrauchte Reifen werden zerkleinert und wieder als Rohstoff eingesetzt; analog: Kunststofffolien, Altöl. Die Regenerierung hat Grenzen: Mit jeder Aufbereitung verschlechtert sich i. d. R. die Qualität der Ausgangsmaterialien.
WeiterverwertungDie gebrauchten Materialien/Abfälle werden aufgearbeitet und einem anderen als dem ursprünglichen Verwendungszweck zugeführt. Es handelt sich dabei meist um Materialien, deren Qualität bei der Aufarbeitung stark abnimmt, sodass die wiedergewonnenen Rohstoffe nicht mehr für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können. Aus Regenerat von Kunststoffgemischen oder verunreinigten Kunststoffen werden z. B. Tische und Bänke oder Schallschutzwände produziert.

 

08. Welche Aktionsfelder des betrieblichen Umweltschutzes lassen sich nennen?

Aktionsfelder sind z. B.:

  • Produktgestaltung:
    Sparsamer Materialeinsatz, höhere Funktionalität, höhere Lebensdauer, Einsatz umweltfreundlicher Materialien

  • Produktionsmengengestaltung:
    Anpassung der Mengen an den tatsächlichen Bedarf

  • Verfahrensgestaltung:
    Optimierung der organisatorischen und technischen Abläufe, Einsatz umweltschonender Hilfs- und Betriebsstoffe, energiesparende Prozesse, Verringerung von Ausschuss und Abfällen, Verzicht auf gesundheitsgefährdende Stoffe

  • Recycling von Abfällen.

Die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwertung sind um so besser, je reiner die zu verwertenden Materialien sind. Aus diesem Grunde sollte schon bei der Produktentwicklung darauf geachtet werden, dass möglichst reine Materialien eingesetzt werden und diese gut voneinander zu trennen sind. Weiterhin eine große Rolle spielt die umweltgerechte Montage von Bauteilen: Es werden überwiegend nur solche Fügeverfahren eingesetzt, die eine kostenschonende Trennung der Materialarten zulassen.

 

09. Welche wesentlichen Bestimmungen enthält das Bundesimmissionsschutzgesetz?

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG; Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) ist das bedeutendste Recht auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Es bestimmt den Schutz vor Immissionen und regelt den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen (früher in der Gewerbeordnung enthalten) sowie die Pflichten der Betreiber von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.

  • Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sowie vor den Gefahren und Belästigungen von Anlagen.

  • Geltungsbereich: Die Vorschriften des Gesetzes gelten für

    • die Errichtung und den Betrieb von Anlagen,

    • das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen,

    • die Beschaffenheit, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen und

    • den Bau öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen und Straßenbahnen.

 

10. Welche Bestimmungen zum „Bodenschutz“ gibt es?

  • Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die Zielsetzung erfüllen, die Beschaffenheit des Boden nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen.

  • Strafgesetzbuch: Bodenverunreinigungen sind unter Strafe gestellt nach § 324 StGB.

  • Weitere Gesetze: Der Schutz des Bodens ist mittelbar geregelt durch das Bundesnaturschutzgesetz, durch die Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetze der Länder.

 

11. Welchen wesentlichen Inhalt hat das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG)?

Die zentralen Vorschriften des WRMG sind:

  • Vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer oder Kläranlagen durch Wasch- und Reinigungsmittel hat zu unterbleiben.

  • Der Einsatz von Wasch-/Reinigungsmittel, Wasser und Energie ist vom Verbraucher zu minimieren.

  • Waschmittelverpackungen müssen Hinweise zur Dosierung enthalten.

  • Wasserversorgungsunternehmen haben den Verbraucher über den Härtegrad des Wassers zu unterrichten.

  • Wasch- und Reinigungsmittel müssen Mindestnormen über die biologische Abbaubarkeit und den Phosphatgehalt erfüllen.

 

12. Welchen wesentlichen Zweck und Inhalt haben die Vorschriften zur Vermeidung von Arbeits- und Verkehrslärm?

Lärm vermindert die Konzentration, macht krank und kann zur Schwerhörigkeit führen.

Weitere Einzelaspekte:

  • Die akustische Verständigung wird durch Lärm behindert.

  • Schreckreaktionen können zu Unfällen führen.

  • Die untere Auslöseschwelle liegt bei 80 dB(A).

  • Ab 85 dB(A) sind Gehörschutzmittel zu verwenden; außerdem besteht die Verpflichtung zu Gehörvorsorgeuntersuchungen.

Die neue Lärm- und Vibrationsschutzverordnung legt fest:

  • untere Auslöseschwelle LEX, 8 h = 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel bzw.

  • Spitzenschalldruckpegel Lc, peak = 135 dB(C)

  • obere Auslöseschwelle LEX, 8 h = 85 dB(A) bzw. Lc, peak = 137 dB(C).

Vorschriften über den Lärmschutz finden sich

  • im BImSchG, IV. Teil (Betrieb von Fahrzeugen, Verkehrsbeschränkungen, Verkehrslärmschutz)

  • in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm; sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und legt Richtwerte für das Betreiben von Anlagen fest)

  • in der Arbeitsstättenverordnung

  • in der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung.

Der Vorgesetzte sollte es sich daher zur Aufgabe machen, den Lärmpegel in der Produktion so gering wie möglich zu halten, z. B.:

  • durch technische Maßnahmen (z. B. beim Neukauf von Anlagen: nur lärmarme Maschine)

  • durch Schallschutzmaßnahmen (z. B. Kontrolle, ob die Gehörschutzmittel getragen werden; Einsatz von Schallschutzhauben)

  • durch organisatorische Maßnahmen (zeitliche Verlagerung lärmintensiver Arbeiten; Vermeidung von Lärm während der Nachtarbeit).

 

13. Welchen wesentlichen Zweck und Inhalt hat das Chemikaliengesetz?

Das Chemikaliengesetz (ChemG; Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen) gilt sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich und soll Menschen und Umwelt vor gefährlichen Stoffen und gefährlichen Zubereitungen schützen. Stoffe bzw. Zubereitungen sind dann gefährlich, wenn sie folgende Eigenschaften haben (§ 4 GefStoffV): explosionsgefährlich, brandfördernd, giftig, sehr giftig, reizend, entzündlich, hoch entzündlich usw. Hersteller und Handel haben die Eigenschaften der in Verkehr gebrachten Stoffe zu ermitteln und entsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen. Mit der Einführung der (neuen) Arbeitsplatzgrenzwerte und der (neuen) biologischen Grenzwerte hat sich der Gesetzgeber von den Jahrzehnte lang geltenden MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatzkonzentration), BAT-Werten (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte) und TRK-Werten (Technische Richtkonzentration) abgewendet.

  • Arbeitsplatzgrenzwert:
    Der mit Abstand häufigste Weg in den menschlichen Körper führt über die Atmungsorgane in die Lunge des Menschen. Daher sind die meisten Grenzwerte Luftgrenzwerte, also Werte, bei denen der Beschäftigte im Allgemeinen gesund bleibt.

  • Biologischer Grenzwert:
    Gemessen wird bei diesem Grenzwert die Konzentration von Gefahrstoffen oder ihrer Metaboliten (Stoffwechselprodukte) in Körperflüssigkeiten. Wird dieser biologische Grenzwert eingehalten, bleibt der Beschäftigte nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen im Allgemeinen gesund.

 

14. Wann ist ein Umweltschutzbeauftragter zu bestellen?

In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen ist die schriftliche Bestellung von Betriebsbeauftragten unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben:

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  • Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz nach § 53 BImSchG sowie 5. BImSchV:

    → muss bestellt werden, wenn eine in der Verordnung bezeichnete genehmigungsbedürftige Anlage betrieben wird (vgl. Anhang zur 5. BImSchV) er ist gegen eine ordentliche Kündigung geschützt

  • Betriebsbeauftragter für den Störfall nach § 58a BImSchG sowie 5. BImSchV:

    → wenn in der genehmigungsbedürftigen Anlage bestimmte Stoffe vorhanden sein können oder ein Störfall entstehen kann (Störfallverordnung)

  • Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 21 WHG:

    → ist zu bestellen, wenn mehr als 750 m3 Abwässer täglich in öffentliche Gewässer eingeleitet werden

  • Betriebsbeauftragter für Abfall nach dem KrWG:

    → wenn im Betrieb regelmäßig überwachungsbedürftige Abfälle anfallen (z. B. Abfälle, die luft- oder wassergefährdend, brennbar usw. sind).

Der Umweltschutzbeauftragte ist als Begriff in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen nicht genannt, sondern hat sich als Terminus der Praxis herausgebildet. Er ist der „Betriebsbeauftragte für alle Fragen des Umweltschutzes“ im Betrieb (Abfall-, Gewässer-, Immissionsschutz usw.).

 

15. Welche Rechte und Pflichten hat der Umweltschutzbeauftragte?

Der Umweltschutzbeauftragte hat nach dem Gesetz keine Anordnungsbefugnis, sondern er berät die Leitung/den Betreiber sowie die Mitarbeiter in allen Fragen des Umweltschutzes und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen. Seine Aufgaben werden von einem fachkundigen Mitarbeiter des Unternehmens oder einem Externen wahrgenommen.

Die Bestellung des Beauftragten ist der Behörde anzuzeigen. Sie prüft, ob der Beauftragte zuverlässig und fachkundig ist. Bei der Fachkunde wird z. B. in der 5. BImSchV die Qualifikation näher bestimmt (Abschluss als Ingenieur der Fachrichtung Chemie oder Physik, Teilnahme an vorgeschriebenen Lehrgängen und 2-jährige Praxis an der Anlage).

Neben der umfassenden Beratung des Betreibers und der Mitarbeiter hat der Umweltschutzbeauftragte folgende Rechte und Pflichten:

  • der Beauftragte muss frühzeitig und umfassend in alle Entscheidungen, die den Umweltschutz tangieren, einbezogen werden

  • zu Investitionsentscheidungen ist er zu hören

  • er hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit vorzulegen

  • lehnt die Geschäftsleitung Vorschläge des Betriebsbeauftragten ab, muss sie ihm diese Ablehnung begründen

  • geschützt wird der Betriebsbeauftragte durch ein Benachteiligungsverbot und eine besonderen Kündigungsschutzregelung.