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Außenhandel

Außenhandelsspezifische Besonderheiten der Lagerhaltung

01. Welche Läger sind für den Außenhandel typisch?

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02. Was versteht man unter einem Konsignationslager?

Als Konsignationslager wird das Lager eines Kommissionärs im Außenhandel bezeichnet. Zwischen einem Exporteur und einem Kommissionär (= Konsignatar) im Ausland besteht ein Kommissionsvertrag (= Konsignationsvertrag). Der Exporteur stellt dem Konsignatar Waren zur Verfügung, die der Konsignatar lagert. Er verkauft diese Ware im eigenen Namen für fremde Rechnung. Der Exporteur ist Eigentümer der gelagerten Warenbestände (der Konsignant ist lediglich Besitzer) und ihm gehört auch die Lagerkapazität. Der Konsignatar führt zwar das Lager, aber ihm gehört es nicht. Manchmal ist das Konsignationslager zugleich Zolllager. Verzollt wird die Ware erst, wenn sie an den Kunden ausgeliefert wird.

03. Was ist ein Zolllager?

Als Zolllager bezeichnet man ein Lager, in dem ein EU-ansässiges Unternehmen importierte Ware unverzollt (zwischen-)lagert. Erst wenn der Importeur diese Ware weiterverarbeitet oder an Kunden versendet, wird sie verzollt. Für den Importeur hat das den Vorteil, dass seine Zollschuld (bestehend aus Zoll und Einfuhr-Umsatzsteuer) nicht schon zum Zeitpunkt des Imports fällig ist, sondern erst, wenn sie aus dem Zolllager entnommen wird. Ein Großhändler, der mit einem Abnehmer einen Kauf auf Abruf vereinbart hat, zahlt also nur in dem Maß Zollschulden, wie der Abnehmer Ware abruft. Die Menge, die der Kunde abruft, wird aus dem Zolllager entnommen und wird verzollt und versteuert.

Man muss sich ein Zolllager nicht als ein separates Gebäude vorstellen; es genügt, dass die noch unverzollte Ware – deutlich als Zollgut gekennzeichnet – von der übrigen Ware separiert ist.

Ein Unternehmen, das wegen des o. g. Vorteils daran interessiert ist, in seinem Lager ein Zolllager einzurichten, muss dies beantragen. Die Errichtung eines Zolllagers bedarf nämlich der Genehmigung. Die Genehmigung wird erteilt, wenn das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Es muss sich als vertrauenswürdig erwiesen haben, dem Finanzamt keinen Grund zur Beanstandung gegeben haben, weil seine Buchführung nicht ordnungsmäßig war und es muss die Zollbürgschaft einer Bank beibringen. Das bedeutet, die Bank des Unternehmens muss dem Zoll für die Einfuhrabgaben des Importeurs bürgen. Die Höhe der Zollbürgschaft entspricht den durchschnittlichen Jahreszollabgaben des Unternehmens, zu denen bei bestimmten Produkten (z. B. Kaffee, Tee) noch die Verbrauchssteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer kommen. Die Einfuhrumsatzsteuer bemisst sich an dem Betrag, der sich aus der Addition des vom Zollwert berechneten Zolls, den Inlandstransportkosten und den Verbrauchssteuern ergibt.

04. Welche Bedeutung hat ein Lager im Freihafen?

Waren, die in Freihäfen lagern, unterliegen nicht dem Zoll, d. h. sie sind – vorerst – frei von Zöllen. Verzollt werden sie erst, wenn sie aus dem Freihafen ins Wirtschaftsgebiet gehen. Es kommt auf die physische Bewegung der Produkte an, d. h. erst wenn sie wirklich aus dem Freihafen ins Wirtschaftsgebiet transportiert werden, fällt der Zoll an. Wann der Kaufvertrag geschlossen wurde, ist unerheblich.

Freihäfen gehören zwar zum Staatsgebiet, sind aber nicht Zollgebiet. Freihäfen sind räumlich exakt definiert und gegenüber dem Wirtschaftsgebiet abgegrenzt.

Allerdings sind inzwischen viele Freihäfen aufgehoben worden. So ist auch der Hamburger Hafen seit dem 01.01.2013 kein Freihafen mehr, sondern ein Seezollhafen geworden. Unternehmen, die in bisherigen Freihäfen ansässig gewesen sind oder dort Läger unterhalten haben, unterliegen nun auch den umsatzsteuerrechtlichen und zollrechtlichen Bestimmungen wie sie für das Inland schon bislang galten.

05. Was ist ein Transithandel?

Transithandel ist nicht mit Transitverkehr gleichzusetzen. Um Transitverkehr handelt es sich, wenn Ware von einem Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land durch EU-Gebiet zu einem anderen Unternehmen in einem Nicht-EU-Land transportiert wird. Es ist völlig unerheblich, wie der Kaufvertrag zu Stande kam.

Von Transithandel spricht man hingegen, wenn importierte Ware nicht im Binnenland verbleibt, sondern wieder exportiert wird.

06. Welche Möglichkeiten bietet der Transithandel?

Für Unternehmen, die global agieren, ist Transithandel das tägliche Geschäft. Dies gilt erst recht, wenn es sich bei der gehandelten Ware um Güter handelt, die weltweit nachgefragt aber nicht weltweit erzeugt werden (z. B. Rohkaffee, Kakaobohnen, Diamanten, Kupfer, Uran, Rohöl usw.).

Transithandel ist für manche Unternehmen häufig die einzige Chance, um überhaupt an bestimmte Produkte heranzukommen, weil sie selbst nicht als Käufer auftreten können. Verbietet beispielsweise die Regierung eines südamerikanischen Staates den Unternehmen in diesem Staat, Waren aus den USA zu importieren, so bleibt den Firmen immer noch die Möglichkeit, diese Waren von Transithändlern zu beziehen.