Inhaltsverzeichnis
- 01.In welche Teilprozesse lässt sich der logistische Gesamtprozess im Handel gliedern?
- 02.Welche Aufgabe hat die Transportlogistik?
- 03.Welche Funktion hat die Transportsteuerung im Rahmen der Transportlogistik?
- 04.Welche Transportwege unterscheidet man?
- 05.Welche Transportarten gibt es?
- 06.Welche Merkmale sind bei der Auswahl außerbetrieblicher Transportsysteme (Transportmittel) maßgeblich?
- 07.Was ist die Tourenplanung und in welchen Schritten erfolgt sie?
- 08.Welche Ereignisse können zu einer Äderung der Routenplanung führen?
- 09.Was sind gefährliche Güter?
- 10.Wie lassen sich gefährliche Güter unterscheiden?
- 11.Welche Vorgänge umfasst die Beförderung von gefährlichen Gütern?
- 12.Welche Rechtsvorschriften regeln den Transport gefährlicher Güter?
- 13.Welche Funktion haben Gefahrenzettel?
- 14.Welche Funktion haben Warntafeln?
- 15.Was ist bei der Transportverpackung gefährlicher Güter zu beachten?
- 16.Welche Papiere sind beim Transport gefährlicher Güter mitzuführen?
- 17.Welche Inhalt hat der Frachtbrief nach § 408 HGB?Quelle:Die Fragen 09. - 17. wurde zum Teil verfasst in Anlehnung an: Vry, W., Die Prüfung der Fachkaufleute für Einkauf und Logistik, S. 404 ff.
- 18.Was ist die Bezugspreiskalkulation?
- 19.Warum müssen Transport- und Entsorgungsprozesse zunehmend das Prinzip der Nachhaltigkeit erfüllen?
01.In welche Teilprozesse lässt sich der logistische Gesamtprozess im Handel gliedern?
Berücksichtigt man die Subsysteme des Warenein- und -ausgangs, so lässt sich der logistische Gesamtprozess im Handel in folgende „Bausteine der Logistikkette“ gliedern; dabei werden die Logistikanwendungen zugeordnet:
Die Ware muss vom Hersteller zum Endkunden gelangen. Dabei können in der Beschaffung und im Absatz Spediteure/Lagerbetriebe zwischengeschaltet sein. Man unterscheidet z. B. die Belieferung des Handels durch den Hersteller über ein zentrales Distributionslager sowie die direkte Belieferung der Filialen des Handelsunternehmens (DSD, Direct Store Delivery; vgl. auch: Cross Docking).
Der Prozess ist zeitgebunden (Liefertermin, Verderblichkeit der Ware, Haltbarkeitsdatum/Kennzeichnung, keine Unterbrechung der Kühlkette) und der Warenfluss muss aus Gründen der Qualität, der Haftung, der Eigentumsfrage (Diebstahl, Schwund u. Ä.) bzw. aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z. B. Herkunftsland, Erzeugernachweis; vgl. Fleisch-, Wurstwaren und Eiprodukte) lückenlos dokumentiert werden. Dazu gehört auch, dass jeder Artikel eindeutig identifiziert werden kann (vgl. Warenwirtschaftssystem, Technologien zur Warenidentifikation). Im Regelfall ist der Warenfluss progressiv gerichtet. Bei Reklamation, Umtausch und anderen Sonderfällen ist der Prozess rückwärts gerichtet (retrograd; ggf. bis zurück zum Hersteller; vgl. Produkthaftungsgesetz).
Die Teilanwendungen „Informations-, Transport- und Entsorgungslogistik“ erstrecken sich über alle „Bausteine der Logistikkette“.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln Unternehmensorganisation als Mitglied von Kooperationen, Beschaffungskonditionen, Bezugsquellen und -wege und Transportsteuerung.
02.Welche Aufgabe hat die Transportlogistik?
Transportlogistik umfasst die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur optimalen Gestaltung des Transports bezogen auf die gesamte logistische Kette.
Schwerpunkte sind z. B.:
Auswahl der Verkehrsdienstleister
Auswahl der Transportmittel
Auswahl der Transportwege
Fragen der Be- und Entladung
Regelungen zum Gefahrenübergang (Incoterms)
Bündelung von Transportleistungen.
03.Welche Funktion hat die Transportsteuerung im Rahmen der Transportlogistik?
Der Gestaltungsprozess der Transportlogistik ist ein Regelkreis, der im Rahmen der gesetzten Ziele folgende Phasen umfasst:
Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch den dynamischen Zusammenhang von Transportplanung, -durchführung, -überwachung und -steuerung als Regelkreis:
04.Welche Transportwege unterscheidet man?
Landweg: Straße und Schiene
Luftweg: Flugzeug
Wasserweg: Binnen-, Hochseeschifffahrt.
05.Welche Transportarten gibt es?
Es gibt folgende Merkmale zur Unterscheidung von Transportarten, z. B.:
Verkehrsträger:Straße, Schiene, Binnengewässer, See, Luft, Pipeline
Grund: Auslieferung, Nachlieferung, Rücklieferung
Durchführung:Eigen- oder Fremdtransport
Reichweite:lokal, regional, international
Transportgut:Gefahrgut, Schwergut.
Weitere Unterscheidungsmerkmale für Transportarten sind z. B. die Steuerungsmerkmale für einen Transport (z. B. eingehender/ausgehender Transport, Streckenermittlung), z. B.:
Einzeltransport: Er umfasst eine oder mehrere Lieferungen, einen Abgangsort, einen Zielort, einen Verkehrsträger.
Sammeltransport: Er umfasst eine oder mehrere Lieferungen, mehrere Abgangsorte, mehrere Zielorte, einen Verkehrsträger.
Transportkette: Sie unterstützt die Lieferungen mehreren Verkehrsträgern (z. B. Lkw, Schiff, Bahn) bei einem Transport.
06.Welche Merkmale sind bei der Auswahl außerbetrieblicher Transportsysteme (Transportmittel) maßgeblich?
Merkmale bei der Auswahl außerbetrieblicher Transportsysteme (Transportmittel) | |||
Merkmale | Beispiele | ||
Rechtliche Merkmale | Gesetze/Verordnungen, z. B. GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) | Fahr-/Lenkzeiten, -verbote | Steuern/Abgaben (z. B. Maut) |
Tarife (Einfluss des Staates, der EU) | |||
Infrastruktur | Straßennetz, Schienennetz, Wasserstraßen | Standorte der Verkehrsdienstleister | Klimatische Bedingungen |
Transportkosten | Frachtkosten und Frachtzusatzkosten, z. B.: Handlingkosten, Maut, Liegegebühren im Hafen, Zollgebühren; maßgeblich sind: Gewicht, Versandart, Transportgeschwindigkeit, Abmessungen des Transportgutes, Transportzeit | ||
Leistung, Eignung des Transportmittels | Transportzeit, Transportfrequenz | Flexibilität | Sicherheit, Zuverlässigkeit |
Transportkombinationsmöglichkeiten (z. B. Schiene – Straße) | Anfangs- und Endpunkte des Transportsystems | Eignung des Transportträgers für Versendungsart/Warenart | |
Transportgut | Art des Transportgutes, z. B. Gefahrgut | Qualitätsvorgaben | Maße und Gewicht |
07.Was ist die Tourenplanung und in welchen Schritten erfolgt sie?
Tourenplanung ist das Gruppieren (Clustern) von Transportaufträgen zu Touren und Festlegung der Reihenfolge der Anfahrtspunkte.
Zielsetzung der Tourenplanung ist z. B. die Minimierung der eingesetzten Fahrzeuge, der zurückgelegten Strecke (Treibstoffverbrauch), der Einsatzzeit, des CO2-Ausstoßes und der Kosten.
Für die Tourenplanung wird heute die EDV eingesetzt (Software, Problem der linearen Optimierung).
Die Tourenplanung kann in folgenden Schritten erfolgen, z. B.:
Schritt: Eingang des Transportauftrags
Art des Gutes?
Gewicht und Menge?
Gefahreneigenschaften(z. B. brennbar, explosiv, ätzend, giftig)?
Belade- und Entladestationen?
Abholtermine und Zustelltermine?
Schritt: Feststellen der Ressourcen (Transportmittel, Personal)
Wie viele Fahrer und Fahrzeuge stehen zur Verfügung?
Schritt: Clustering – Verteilung der Transportaufträge auf die Fahrzeuge
Gewicht und Volumen der einzelnen Lieferungen?
Art und Verpackung der Waren?
Auslastung der Fahrzeuge?
besondere Kundenwünsche bezüglich des Transports?
Transportsicherheit gewährleisten?
Eigenschaften der Waren (z. B. Kühlware)?
Schritt: Route planen
Straßen?
Fahrzeit der gesamten Tour?
Lenkzeiten, Ruhezeiten?
Höhe der Personalkosten, Fahrtkosten?
Staugefährdungen?
evt. Zufahrtsprobleme beim Kunden?
Terminvereinbarungen (z. B. Abhol-, Lieferzeiten)?
Schritt: Transportauftrag und Transportpapiere erstellen
Transportauftrag?
Fahreranweisung?
Beladeplan?
Tourenplan?
Transportpapiere?
08.Welche Ereignisse können zu einer Äderung der Routenplanung führen?
Mögliche Änderungen ergeben sich z. B. durch:
Veränderung der Aufträge (z. B. Erhöhung der Liefermenge)
Stornierung von Transportaufträgen durch den Kunden
neue Aufträge werden kurzfristig angenommen
Empfänger nicht angetroffen
Die tatsächliche Fahrzeit überschreitet die geplante Fahrzeit (z. B. Stau, Fahrzeugschaden).
09.Was sind gefährliche Güter?
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können (vgl. Gesetz über die Beförderung von gefährlichen Gütern von 1975, Neufassung 2005).
10.Wie lassen sich gefährliche Güter unterscheiden?
Gefährliche Güter lassen sich hinsichtlich ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften unterscheiden. Zur Unterscheidung wurden Gefahrenklassen gebildet. Jede Gefahrenklasse wird durch ein bestimmtes Zeichen symbolisiert.
Beispiel
Auszug:
Gefahrenklasse | Stoffe | gefährliche Güter, z. B. |
1 | Explosive Stoffe | Munition, Feuerwerkskörper |
2 | Gase | technische Gase, Spraydosen |
3 | Entzündliche Stoffe | Benzin, Spiritus |
4 | Entzündbare feste Stoffe | Feueranzünder, Streichhölzer |
Wenn von einem Transportgut mehrere Gefahren ausgehen (unterschiedliche Gefahrstoffe), werden diese nach Haupt- und Nebengefahren unterschieden.
11.Welche Vorgänge umfasst die Beförderung von gefährlichen Gütern?
Die Beförderung gefährlicher Güter umfasst folgende Vorgänge:
Ortsveränderung
Übernahme und Ablieferung
zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung (z. B. Wechsel der Beförderungsart/des Beförderungsmittels
Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken, Auspacken, Beladen, Entladen).
12.Welche Rechtsvorschriften regeln den Transport gefährlicher Güter?
Der Transport gefährlicher Stoffe unterliegt nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Für den Transport mit den einzelnen Verkehrsträgern gelten folgende Vorschriften:
Gesetz über die Beförderung von gefährlichen Gütern (GGBefG)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahn und Binnenschifffahrt (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB; Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt).
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern (GGVBinSch)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee)
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn (RIO)
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
Sondervorschriften für die Rheinschifffahrt (ADN-R)
International Maritime Dangerous Goods Gode (IMDG-Gode)
Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr des internationalen Verbandes der Fluggesellschaften (IATADGR)
Technische Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen Luftfahrtorganisation (IGAO-TI).
13.Welche Funktion haben Gefahrenzettel?
Gefahrenzettel auf den Versandstücken weisen auf die Hauptgefahr und die möglichen Nebengefahren hin, die von einem Transportgut ausgehen können (Quadrat auf der Spitze mit Pictogramm für die Gefahr und Nummer der Gefahrenklasse).
14.Welche Funktion haben Warntafeln?
Warntafeln vor Gefahrstoffen sind am Transportmittel anzubringen (Lkw, Tankfahrzeuge, Eisenbahnwaggon). Sie sind rechteckig und orangefarben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird in ihrem oberen Teil die Gefahr (sog. Gefahrnummer) und in ihrem unteren Teil der Stoff (UN-Nummer) gekennzeichnet.
15.Was ist bei der Transportverpackung gefährlicher Güter zu beachten?
Für den Transport sind Gefahrgüter in UN-zertifizierten Behältern zu verpacken.
16.Welche Papiere sind beim Transport gefährlicher Güter mitzuführen?
Beförderungspapiere/Gefahrgutdokument (u. a. Gefahrstoffbezeichnung, Menge, UN-Nummer usw.)
Unfallmerkblatt (für den Straßenverkehr)
ADR-Bescheinigung über die durchgeführte Schulung des Fahrers.
17.Welche Inhalt hat der Frachtbrief nach § 408 HGB?Quelle:Die Fragen 09. - 17. wurde zum Teil verfasst in Anlehnung an: Vry, W., Die Prüfung der Fachkaufleute für Einkauf und Logistik, S. 404 ff.
§ 408 HGB (Frachtbrief) bestimmt u. a.:
Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefes mit folgenden Angaben verlangen: […] 6. die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene, sonst ihre allgemein anerkannte Bezeichnung […]
18.Was ist die Bezugspreiskalkulation?
Die Bezugskalkulation ist die Ermittlung des Bezugspreises (= Einstandspreis).
Man geht vom Listeneinkaufspreis aus und subtrahiert davon die Lieferantennachlässe. Die Bezugskosten werden dann hinzugerechnet. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gehört nicht zum Einkaufspreis. Es werden also jeweils Nettowerte angesetzt.
19.Warum müssen Transport- und Entsorgungsprozesse zunehmend das Prinzip der Nachhaltigkeit erfüllen?
Die Transport- und Logistikunternehmen haben zunehmend die Relevanz einer nachhaltigen Ausrichtung ihres Unternehmens hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und der gesellschaftliche Akzeptanz erkannt. Daher stehen weitgehend auch die Senkung der CO2-Emissionen, die Senkung des Energieverbrauchs, die Minderung der Lärmimissionen sowie insgesamt die Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit im Zentrum der Betrachtung.