Inhaltsverzeichnis
- 01. Wie hat sich die Gasversorgung in Deutschland entwickelt?
- 02. Wie ist die Zusammensetzung von Erdgas?
- 03. Wie erfolgt die Erdgaseinleitung in die Industriebetriebe?
- 04. Wie wird das Erdgas von den Betrieben verwendet?
- 05. Was versteht man unter dem Begriff „Fachpersonal nach DVGW“?
- 06. Welche Fristen gelten für die Überwachung und Wartung von Gasanlagen?
- 07. In welchen Ausführungen werden/wurden Gasrohrleitungen verlegt?
- 08. Wie ist die Überwachung und Instandsetzung industrieller Gasrohrnetze durchzuführen?
- 09. Welche arbeitsvorbereitenden Maßnahmen sind bei der Instandhaltung von Gasrohrnetzen zu beachten?
01. Wie hat sich die Gasversorgung in Deutschland entwickelt?
Anfang der sechziger Jahre begann in Deutschland die starke Entwicklung der Versorgung mit Erdgas. Durch Nutzung von Erdgasfunden in Norddeutschland sowie die Aufnahme von Importen aus den Niederlanden und später aus Russland wurde das Stadtgas (hergestellt aus Kohle) verdrängt. Die Gewinnung und der Transport von Erdgas über weite Entfernungen und unter extremen Witterungsbedingungen ist heute Stand der Technik. Jährlich werden in Deutschland ca. 110 Milliarden m3 Erdgas verbraucht.
Die Lieferanten von Erdgas waren im Jahr 2017:
02. Wie ist die Zusammensetzung von Erdgas?
Methan ist der Hauptbestandteil des Erdgases. Daneben sind Ethan, Propan, Butan und Kohlenstoffverbindungen aber auch Stickstoff und Kohlendioxid enthalten.
03. Wie erfolgt die Erdgaseinleitung in die Industriebetriebe?
Die Einleitung von Erdgas in die Betriebe erfolgt über ein Rohrleitungssystem durch ein Energieversorgungsunternehmen (EVU)Neue Bezeichnung: Versorgungsnetzbetreiber (VNB). Je nach benötigten Druckverhältnissen folgt eine Gasdruckregelanlage und entsprechend den betrieblichen Verhältnissen ein Gasverdichter mit Messeinrichtungen und Absperrarmaturen.
Hierbei handelt es sich um Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (vgl. EnWG §§ 1 – 19).
04. Wie wird das Erdgas von den Betrieben verwendet?
Betriebs- und branchenabhängiger Einsatz von Erdgas | |
Einsatz als … | für … |
Kesselgas | die Erzeugung von Dampf, Warmwasser und Strom |
Heizgas | die Direktbeheizung von Produktionshallen |
Produktionsgas | die Wärmebehandlung in der
|
Rohstoff | die Wasserstoff- und Ammoniakproduktion |
Einsatzstoff | den Betrieb von Brennstoffzellen |
Werkzeug | das Schneiden, Entgraten, Entzundern |
Brennstoff | den Betrieb von Gasturbinen |
Kraftstoff | den Betrieb von Gasmotoren, Kraftfahrzeugen |
05. Was versteht man unter dem Begriff „Fachpersonal nach DVGW“?
Fachpersonal nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) sind versicherte Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, praktischen Tätigkeit und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben besitzen. Fachpersonal muss unterwiesen sein. Die Unterweisungen sind vom Unternehmer mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Über die Teilnahme hat der Unternehmer einen schriftlichen Nachweis zu führen.
06. Welche Fristen gelten für die Überwachung und Wartung von Gasanlagen?
Die in einem Betrieb befindliche Gasanlage ist in Zeitabständen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse zu prüfen. Prüfzyklen sind im DVGW-Regelwerk vorgegeben. Die Zeitabstände für die regelmäßigen Überprüfungen sind von den Betriebsbedingungen und dem technischen Zustand der Gasleitungen abhängig, z. B. den maximalen Betriebsdrücken und der Leckstellenhäufigkeit. Die Prüfung erfolgt durch Fachpersonal. Die Prüfungsergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren.
Überwachungszeiträume von Gasleitungen in Jahren | Leckstellenhäufigkeit pro km | |||
≤ 0,1 | ≤ 0,5 | ≤ 1,0 | ||
Betriebsdruck in bar | ≤ 0,1 | 6Diese Überprüfungszeiträume (in Jahren) gelten nur für PE-Leitungen und kathodisch geschützte Stahlleitungen. | 4 | 2 |
> 0,1 bis ≤ 1,0 | 4Diese Überprüfungszeiträume (in Jahren) gelten nur für PE-Leitungen und kathodisch geschützte Stahlleitungen. | 2 | 1 | |
> 1,0 | 2Diese Überprüfungszeiträume (in Jahren) gelten nur für PE-Leitungen und kathodisch geschützte Stahlleitungen. | 1 | 0,5 |
07. In welchen Ausführungen werden/wurden Gasrohrleitungen verlegt?
Ausführung: | Verlegung: | ||
1. | Graugussleitungen GG: | ||
► | mit Stemmuffen: | bis Ende der 40er-Jahre | |
► | mit Schraubmuffen: | bis Mitte der 60er-Jahre | |
2. | Leitungen aus duktilem Gusseisen GGG: | ||
► | ohne ausreichende Rohrumhüllung: | Mitte der 60er-/Anfang der 70er-Jahre | |
► | mit Außenschutz nach DIN 30674-3 und 5 sowie DIN EN 14628, 15542 | ab Anfang der 70er-Jahre | |
3. | Stahlrohrleitungen St: | ||
je nach der Rohrumhüllung: | |||
► | mit Jute-/Asphaltumhüllung: | bis Mitte der 40er-Jahre | |
► | mit einfacher Bitumenumhüllung: | bis Ende der 50er-Jahre | |
► | mit doppelter Bitumenumhüllung und Gewebeeinlage: | bis Ende der 70er-Jahre in/ohne Sandbett verlegt | |
► | mit PE-Umhüllung | ab Beginn der 70er-Jahre | |
– mit/ohne mechanischem Schutz | |||
► | mit PE-Umhüllung und Faserzementumhüllung: | ab Beginn der 80er-Jahre (Verlegung ohne Sandbett) | |
4. | PVC-Leitungen: | ||
► | mit Doppelmuffen Klebeverbindung | von 1962 bis 1982 | |
► | mit angeformten Klebemuffen |
08. Wie ist die Überwachung und Instandsetzung industrieller Gasrohrnetze durchzuführen?
Maßnahmen der Überwachung und Wartung:
Planmäßige Überwachungsmaßnahmen sind regelmäßige Überprüfungen der Gasleitungen und der freiverlegten Gasrohrnetzteile auf Leckstellen und sonstigen ordnungsgemäßen Zustand. Im Rahmen der Überwachung ist darauf zu achten, dass die Leitungen und Armaturen nicht unzulässig überbaut, überpflanzt oder in ihrer Zugänglichkeit beeinträchtigt sind. Bei freiverlegten Gasleitungen und deren Bauteilen erstreckt sich die Überwachung auf den Zustand der Rohrleitungen und die äußere Belastung, auf Rohrbefestigungen, Rohraußenschutz (Korrosionsschutz), Dichtheit der lösbaren und nichtlösbaren Rohrverbindungen und der Funktionsfähigkeit von Armaturen und Rohrleitungsteile.
Müssen Wartungsarbeiten im Zuge der Überwachung durchgeführt werden, bedarf es besonderer Anforderungen an das Personal: Die Arbeiten sind durch Fachpersonal des Betriebes oder durch Fachfirmen auszuführen. Mit Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen beauftragte Firmen müssen die dazu erforderliche Befähigung besitzen und nachgewiesen haben (Anforderung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 468/1).
Maßnahmen der Instandsetzung:
Störungen und Schäden, sofern sie eine Gefahr für den Betrieb der Gasleitung oder für Dritte darstellen, sind unverzüglich zu beheben. Den Betriebsverhältnissen entsprechend können Störungen und Schäden auch provisorisch beseitigt werden. In solchen Fällen ist jedoch planmäßig für eine endgültige Beseitigung zu sorgen.
Die bei der Instandsetzung zu verwendenden Rohre und Rohrleitungsteile müssen den Anforderungen der DIN 2470-1 und des DVGW-Arbeitsblattes G 462 entsprechen.
Die Instandsetzung im Sinne des Arbeitsblattes des DVGW G 465-1 umfasst:
Reparaturarbeiten (Abdichten von Leckstellen bzw. Beseitigung von Rohrbrüchen),
Einbindungsarbeiten und
das Abtrennen von Leitungen.
Überblick: Maßnahmen der Sanierung und Erneuerung als Bestandteil der Instandsetzung von Gasversorgungsnetzen
09. Welche arbeitsvorbereitenden Maßnahmen sind bei der Instandhaltung von Gasrohrnetzen zu beachten?
Die Arbeiten zur Instandhaltung an Gasrohrnetzen sind sorgfältig vorzubereiten. Gegebenfalls sind Arbeits- und/oder Schaltpläne zu erstellen.
In der Versorgung beeinträchtigte Abteilungen rechtzeitig verständigen.
Bei der Betätigung von Absperreinrichtungen ist auf die Arbeitsweise von vor- oder nachgeschalteten Gasleitungen zu achten.
Vor Arbeitbeginn sind die für die Leitungen erforderlichen Absperreinrichtungen auf ihre Gängigkeit und Zugänglichkeit zu überprüfen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass für die Ausführung der Instandhaltungsmaßnahme ausreichender Platz vorhanden ist.
Die Gasleitung ist vor Beschädigung zu schützen und gegen Lageveränderung fachgerecht zu sichern (vgl. DVGW – Hinweis GW 315).
Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen bereitzuhalten und ggf. anzulegen (PSA).
Durch den Einsatz geeigneter Messgeräte ist kontinuierlich die Gaskonzentration zu überwachen.
Es sind Feuerlöschgeräte bereitzustellen.
Im unmittelbaren Baustellenbereich darf nicht geraucht werden. Flammen und sonstige Zündquellen sind fernzuhalten und der Gefahrenbereich ist entsprechend zu kennzeichnen.
Es sind spezifische Werkzeuge und Hilfsmittel einzusetzen (wegen Funkenflug/Explosionsgefahr).
Der Arbeitsbereich muss schnell und gefahrlos verlassen werden können.
Hinweis
ACHTUNG
Nach abgeschlossener Instandhaltung ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Diese kann entweder mit geeigneten Gaskonzentrationsmessgeräten nach DVGW Hinweis G 465-4 oder nach DVGW Arbeitsblatt G 469 durchgeführt werden.
Durchführung und Ergebnis der Dichtheitsprüfung sind zu dokumentieren.
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