Kursangebot | Betriebswirtschaftliches Handeln | Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung

Betriebswirtschaftliches Handeln

Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung

01. Was bezeichnet man als Deckungsbeitrag?

  • Der Deckungsbeitrag (DB) gibt an,

    welchen Beitrag ein Kostenträger bzw. eine Mengeneinheit zur Deckung der fixen Kosten beiträgt.

  • Mathematisch erhält man den Deckungsbeitrag (DB), wenn man von den Erlösen eines Kostenträgers dessen variablen Kosten subtrahiert:

     

    $$Deckungsbeitrag = Erlöse – variable\; Kosten$$

  • Grafisch lässt sich der DB folgendermaßen veranschaulichen:

    imported

 

02. Welche Aufgabe erfüllt die Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Teilkostenrechnung?

Die dargestellten Kalkulationsverfahren gehen von dem Vollkostenprinzip aus, d. h. fixe und variable Kosten werden bei der Kalkulation (z. B. Ermittlung des Angebotspreises im Rahmen der Vorkalkulation) insgesamt berücksichtigt.

Die Deckungsbeitragsrechnung (DBR) ist eine Teilkostenrechnung und geht von der Überlegung aus, dass es kurzfristig und vorübergehend von Vorteil sein kann, nicht alle Kosten bei der Preisberechnung zu berücksichtigen.

Die Kosten werden unterteilt in fixe und variable Kosten (Voraussetzung der DBR). Die fixen Kosten entstehen, gleichgültig, ob der Betrieb produziert oder ruht. Das Unternehmen kann also kurzfristig die Entscheidung treffen, einen Einzelauftrag unter dem Marktpreis anzunehmen, wenn der Auftrag einen positiven DB liefert, d. h. die variablen Kosten dieses Auftrags abgedeckt werden und zusätzlich ein Beitrag zur „Deckung der fixen Kosten entsteht“.

  • Langfristig gilt jedoch: Nur die Vollkostenrechnung kann als dauerhafte Grundlage der Kostenkontrolle und der Kalkulation der Preise genommen werden.

  • Die DBR kann als Stückrechnung (Kostenträgerstückrechnung) erfolgen:

    Kalkulation einer Mengeneinheit (€/Stk.)
     Verkaufspreis je Stückp54,00
    variable Stückkostenkv28,00
    =DB pro Stückdb26,00
    fixe Kosten pro Stückkf16,00
    =Betriebsergebnis pro StückBEStk.10,00

    Dabei gilt im Break-even-Punkt:

     

    $$x = \frac{K_{f}}{DB_{Stk.}} = \frac{K_{f}}{db}$$

    oder

    als Periodenrechnung (Kostenträgerzeitrechnung) durchgeführt werden (Beispiel: 2-Produkt-Unternehmen):

    DBR als Periodenrechnung (Beispiel: 2-Produkt-Unternehmen)
    Produkt 1Produkt 2
       Erlösex1 • p1100.000,00   Erlösex2 • p2200.000,00
    – variable KostenKv1– 40.000,00– variable KostenKv2– 120.000,00
    = DeckungsbeitragDB1

    60.000,00

    = DeckungsbeitragDB2

    80.000,00

       Gesamtdeckungsbeitrag, GDB140.000,00 
    – fixe Gesamtkosten, ∑ Kf– 70.000,00
    = Gesamt-Betriebsergebnis, BE

    70.000,00

 

03. Wie bestimmt sich die kurzfristige Preisuntergrenze (PUG)?

kurzfristige Preisuntergrenze (PUG) bei Unterbeschäftigung ohne Engpass:

Kurzfristig müssen mindestens die variablen Kosten (Kv) eines Produkts über seinen Preis (p) gedeckt sein. Der Verkaufspreis (die kurzfristige Preisuntergrenze) entspricht also gerade den variablen Stückkosten.

Es gilt:

 

$$p = variable\; Stückkosten = k_{v}$$

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen
Verkaufspreis p=8,00 €
variable Stückkosten kv=55 % von p = 4,40 €
Daraus folgt: PUGkurzfristig=4,40 €

 

04. Wie bestimmt sich die langfristige Preisuntergrenze (PUG)?

Langfristig müssen über den Preis (p) die variablen und die direkt zurechenbaren fixen Kosten (oder zumindest Teile der fixen Kosten) eines Produkts gedeckt sein.

Es gilt:

 

$$p = \frac{k_{v} + K_{f}}{x}$$

oder

 

$$p = \frac{k_{v} + Teile\; von\; K_{f}}{x}$$