Inhaltsverzeichnis
01. Was bezeichnet man als Deckungsbeitrag?
Der Deckungsbeitrag (DB) gibt an,
welchen Beitrag ein Kostenträger bzw. eine Mengeneinheit zur Deckung der fixen Kosten beiträgt.
Mathematisch erhält man den Deckungsbeitrag (DB), wenn man von den Erlösen eines Kostenträgers dessen variablen Kosten subtrahiert:
$$Deckungsbeitrag = Erlöse – variable\; Kosten$$
Grafisch lässt sich der DB folgendermaßen veranschaulichen:
02. Welche Aufgabe erfüllt die Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Teilkostenrechnung?
Die dargestellten Kalkulationsverfahren gehen von dem Vollkostenprinzip aus, d. h. fixe und variable Kosten werden bei der Kalkulation (z. B. Ermittlung des Angebotspreises im Rahmen der Vorkalkulation) insgesamt berücksichtigt.
Die Deckungsbeitragsrechnung (DBR) ist eine Teilkostenrechnung und geht von der Überlegung aus, dass es kurzfristig und vorübergehend von Vorteil sein kann, nicht alle Kosten bei der Preisberechnung zu berücksichtigen.
Die Kosten werden unterteilt in fixe und variable Kosten (Voraussetzung der DBR). Die fixen Kosten entstehen, gleichgültig, ob der Betrieb produziert oder ruht. Das Unternehmen kann also kurzfristig die Entscheidung treffen, einen Einzelauftrag unter dem Marktpreis anzunehmen, wenn der Auftrag einen positiven DB liefert, d. h. die variablen Kosten dieses Auftrags abgedeckt werden und zusätzlich ein Beitrag zur „Deckung der fixen Kosten entsteht“.
Langfristig gilt jedoch: Nur die Vollkostenrechnung kann als dauerhafte Grundlage der Kostenkontrolle und der Kalkulation der Preise genommen werden.
Die DBR kann als Stückrechnung (Kostenträgerstückrechnung) erfolgen:
Kalkulation einer Mengeneinheit (€/Stk.) Verkaufspreis je Stück p 54,00 – variable Stückkosten kv 28,00 = DB pro Stück db 26,00 – fixe Kosten pro Stück kf 16,00 = Betriebsergebnis pro Stück BEStk. 10,00 Dabei gilt im Break-even-Punkt:
$$x = \frac{K_{f}}{DB_{Stk.}} = \frac{K_{f}}{db}$$
oder
als Periodenrechnung (Kostenträgerzeitrechnung) durchgeführt werden (Beispiel: 2-Produkt-Unternehmen):
DBR als Periodenrechnung (Beispiel: 2-Produkt-Unternehmen) Produkt 1 Produkt 2 Erlöse x1 • p1 100.000,00 Erlöse x2 • p2 200.000,00 – variable Kosten Kv1 – 40.000,00 – variable Kosten Kv2 – 120.000,00 = Deckungsbeitrag DB1 60.000,00
= Deckungsbeitrag DB2 80.000,00
Gesamtdeckungsbeitrag, GDB 140.000,00 – fixe Gesamtkosten, ∑ Kf – 70.000,00 = Gesamt-Betriebsergebnis, BE 70.000,00
03. Wie bestimmt sich die kurzfristige Preisuntergrenze (PUG)?
kurzfristige Preisuntergrenze (PUG) bei Unterbeschäftigung ohne Engpass:
Kurzfristig müssen mindestens die variablen Kosten (Kv) eines Produkts über seinen Preis (p) gedeckt sein. Der Verkaufspreis (die kurzfristige Preisuntergrenze) entspricht also gerade den variablen Stückkosten.
Es gilt:
$$p = variable\; Stückkosten = k_{v}$$
Beispiel
Verkaufspreis p | = | 8,00 € |
variable Stückkosten kv | = | 55 % von p = 4,40 € |
Daraus folgt: PUGkurzfristig | = | 4,40 € |
04. Wie bestimmt sich die langfristige Preisuntergrenze (PUG)?
Langfristig müssen über den Preis (p) die variablen und die direkt zurechenbaren fixen Kosten (oder zumindest Teile der fixen Kosten) eines Produkts gedeckt sein.
Es gilt:
$$p = \frac{k_{v} + K_{f}}{x}$$
oder
$$p = \frac{k_{v} + Teile\; von\; K_{f}}{x}$$
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