Inhaltsverzeichnis
01. Welche Aufgabe hat die Kostenartenrechnung?
Die Kostenartenrechnung hat die Aufgabe, alle Kosten zu erfassen und in Gruppen systematisch zu ordnen.
Die Fragestellung lautet: Welche Kosten sind entstanden?
02. Nach welchen Merkmalen können Kostenarten gegliedert werden?
Der Unterschied zwischen Grundkosten und Zusatzkosten wurde bereits behandelt. Für den Vorgesetzten ist es wichtig, Einzel- und Gemeinkosten sowie fixe und variablen Kosten zu unterscheiden:
Einzelkosten können dem einzelnen Kostenträger (Produkt, Auftrag) direkt zugerechnet werden, z. B.:
Einzelkosten, z. B. Zurechnung, z. B. über Fertigungsmaterial Materialentnahmescheine, Stückliste Fertigungslöhne Lohnzettel/-listen, Auftragszettel Sondereinzelkosten Auftragszettel, Eingangsrechnung Gemeinkosten fallen für das Unternehmen insgesamt an und können daher nicht direkt einem bestimmten Kostenträger zugerechnet werden. Man erfasst die Gemeinkosten zunächst als Kostenart auf bestimmten Konten der Finanzbuchhaltung. Anschließend werden die Gemeinkosten über bestimmte Verteilungsschlüssel auf die Hauptkostenstellen umgelegt (vgl. unten: Betriebsabrechnungsbogen; BAB) und später den Kostenträgern prozentual zugeordnet.
Beispiel
Gemeinkostenmaterial, Steuern, Versicherungen, Gehälter, Hilfslöhne, Sozialkosten, kalkulatorische Kosten
Fixe Kosten sind beschäftigungsunabhängig und für eine bestimmte Abrechnungsperiode konstant (z. B. Kosten für die Miete einer Lagerhalle). Bei steigender Beschäftigung führt dies zu einem Sinken der fixen Kosten pro Stück (sog. Degression der fixen Stückkosten).
Variable Kosten verändern sich mit dem Beschäftigungsgrad; steigt die Beschäftigung so führt dies z. B. zu einem Anstieg der Materialkosten und umgekehrt. Bei einem proportionalen Verlauf der variablen Kosten sind die variablen Stückkosten bei Änderungen des Beschäftigungsgrades konstant.
Diesen Sachverhalt nutzt man, indem bei unterschiedlichem Beschäftigungsgrad die variablen Stückkosten aus dem sog. Differenzenquotienten berechnet werden können (bei linearem Kostenverlauf):
$$k_{v} = \frac{\Delta\; K}{\Delta\; x} = \frac{Kostendifferenz}{Mengendifferenz} = \frac{K_{2} – K_{1}}{x_{2} – x_{1}}$$
Beispiel
t0 t1 Produktionsmenge 2.000 Stk. 1.500 Stk. Gesamtkosten 700.000 € 520.000 € $$k_{v} = \frac{\Delta\; K}{\Delta\; x}$$
$$= \frac{700.000 € – 520.000 €}{2.000\; Stk. – 1.500\; Stk.} = 360 €/Stk.$$
Hinweis
Bitte nicht verwechseln mit der kritischen Menge.
Beim Differenzenquotienten ist die Reihenfolge der Indices gleich.
Die Abbildung auf der nächsten Seite zeigt schematisch den Verlauf der fixen und variablen Kosten sowie der jeweiligen Stückkosten bei Veränderungen der Beschäftigung.
Mischkosten sind solche Kosten, die fixe und variable Bestandteile haben (z. B. Kommunikationskosten: Grundgebühr + Gesprächseinheiten nach Verbrauch; ebenso: Stromkosten).
03. Wie werden die kalkulatorischen Kosten ermittelt?
Kalkulatorische Abschreibung (AfA) |
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$$kalk.\; AfA = \frac{Anschaffungswert\; (Wiederbeschaffungswert) – Restwert}{Nutzungsdauer}$$ | |||
Kalkulatorische Zinsen | Die Kostenrechnung verrechnet im Gegensatz zur Erfolgsrechnung, in die nur die Fremdkapitalzinsen als Aufwand eingehen, Zinsen für das gesamte, betriebsnotwendige Kapital. | ||
Die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt i. d. R. zu dem Zinssatz, den der Eigenkapitalgeber für sein eingesetztes Kapital bei anderweitiger Verwendung am freien Kapitalmarkt erhalten würde. | |||
Das betriebsnotwendige Kapital kann folgendermaßen ermittelt werden: | |||
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen | |||
+ Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen | |||
= Betriebsnotwendiges Vermögen | |||
– Abzugskapital | |||
= Betriebsnotwendiges Kapital | |||
$$kalk.\; Zinsen = \frac{(Anschaffungswert + Restwert)}{2} * \frac{Zinssatz}{100}$$ | |||
Kalkulatorische Wagnisse | Die mit jeder unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen einteilen: | ||
1. | Das allgemeine Unternehmerrisiko (-wagnis) ist aus dem Gewinn abzudecken. | ||
2. | Spezielle Einzelwagnisse, die sich aufgrund von Erfahrungswerten oder versicherungstechnischen Überlegungen bestimmen lassen. | ||
2.1 | Deckung auftretender Schäden durch Dritte (Versicherungen). | ||
2.2 | Deckung durch kalkulatorische Wagniszuschläge als eine Art Selbstversicherung. Dabei wird langfristig ein Ausgleich zwischen tatsächlich eingetretenen Wagnisverlusten und verrechneten kalkulatorischen Wagniszuschlägen angestrebt. | ||
Kalkulatorischer Unternehmerlohn | Während bei Kapitalgesellschaften das Gehalt der Geschäftsführung als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht wird, muss die Arbeit des Unternehmers bei Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften aus dem Gewinn gedeckt werden. In der Kostenrechnung ist jedoch das Entgelt für die Arbeitsleistung des Unternehmers als Kostenfaktor zu berücksichtigen. Maßstab für die Höhe ist i. d. R. das Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Funktion. | ||
Kalkulatorische Miete | Werden eigene Räume des Gesellschafters oder des Einzelunternehmers für betriebliche Zwecke zur Verfügung gestellt, sollte dafür eine kalkulatorische Miete in ortsüblicher Höhe angesetzt werden. |
Hinweis zur Tabelle: „kalkulatorische Wagnisse“
Für die Einzelwagnisse werden folgende Bezugsgrößen gewählt:
Einzelwagnis | Beschreibung – Beispiele | Bezugsbasis |
Anlagenwagnis | Ausfälle von Maschinen aufgrund vorzeitiger Abnutzung, vorzeitiger Überalterung | Anschaffungskosten |
Beständewagnis | Senkung des Marktpreises, Überalterung, Schwund, Verderb | Bezugskosten |
Entwicklungswagnis | Fehlentwicklung | Entwicklungskosten |
Fertigungswagnis | Mehrkosten durch Ausschuss, Nacharbeit, Fehler | Herstellkosten |
Vertriebswagnis | Forderungsausfälle, Währungsrisiken | Umsatz zu Selbstkosten |
Gewährleistungswagnis | Preisnachlässe aufgrund von Mängeln, Zusatzleistungen, Ersatzlieferungen | |
Berechnungallgemein | $$Wagniskostenzuschlag = \frac{„Verlust“}{Bezugsbasis} * 100$$ |
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