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Betriebswirtschaftliches Handeln - Kostenträgerrechnung

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Betriebswirtschaftliches Handeln

Kostenträgerrechnung

01. Welche Aufgabe erfüllt die Kostenträgerrechnung?

Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe zu ermitteln, wofür die Kosten angefallen sind, d. h. für welche Kostenträger (= Produkte oder Aufträge). Sie wird in zwei Bereiche unterteilt:

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  • Die Kostenträgerzeitrechnung (= kurzfristige Ergebnisrechnung) überwacht laufend die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens: Sie stellt die Kosten und Leistungen (Erlöse) einer Abrechnungsperiode (i. d. R. ein Monat) gegenüber – insgesamt und getrennt nach Kostenträgern. Sie ist damit die Grundlage zur Berechnung der Herstellkosten, der Selbstkosten und des Betriebsergebnisses einer Abrechnungsperiode. Außerdem kann der Anteil der verschiedenen Erzeugnisgruppen an den Gesamtkosten und am Gesamtergebnis ermittelt werden.

    Bei der Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen tritt ein Problem auf: Die Erlöse beziehen sich auf die verkaufte Menge, während sich die Kosten auf die hergestellte Menge beziehen. Das heißt also, das Mengengerüst von hergestellter und verkaufter Menge ist nicht gleich (Stichwort: Bestandsveränderungen). Um dieses Problem zu lösen, gibt es zwei Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses:

    1. Die Erlöse werden an das Mengengerüst der Kosten angepasst (Gesamtkostenverfahren).

    2. Die Kosten werden an das Mengengerüst der Erlöse angepasst (Umsatzkostenverfahren).

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  • Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die Selbstkosten je Kostenträgereinheit. Sie kann als Vor-, Zwischen- oder Nachkalkulation aufgestellt werden:

 

02. Welche Arten der Kalkulation gibt es?

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Je nach Produktionsverfahren werden verschiedene Kalkulationsverfahren angewendet (das Produktionsverfahren bestimmt das Kalkulationsverfahren), z. B.:

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