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Einkauf

Einkaufsmärkte

01. Wie wählt man Einkaufsmärkte aus?

Welche Märkte als Beschaffungsmärkte in Frage kommen, kann nicht isoliert entschieden werden, sondern ist in Übereinstimmung mit anderen Entscheidungen zu sehen. Verlangt der Absatzmarkt z. B. eine bestimmte Produktqualität, so kommt als Beschaffungsmarkt nur derjenige Markt in Frage, auf dem diese Qualität auch verfügbar ist. Das ist bei Lebensmittelprodukten ein ganz entscheidendes K.-o.-Kriterium.

Beispiel

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In der EU dürfen Pflanzen, deren Erbgut gentechnisch verändert wurde, weder angebaut, noch für Lebensmittel und auch nicht als Tierfutter verwendet werden. Dass Pflanzen nicht genverändert sind, weisen Erzeuger mit dem seit 2009 geschaffenen Siegel „Ohne Gentechnik“ nach (siehe hierzu http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/OhneGentechnik/_Texte/OhneGentechnikKennzeichnung.html).

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Im Rahmen einer Supply Chain kann sich jedes Glied der Kette wegen der Rückverfolgbarkeit darauf verlassen, dass die Vorprodukte nicht genverändert sind, wenn sie das Siegel tragen. Aus diesem Grund beziehen Großhändler für Bäckerei- und Konditoreibedarf keinen Leinsamen mehr aus Kanada. Der Grund ist einfach: Die Großhändler könnten nicht gewährleisten, dass Leinsamen aus Kanada nicht genverändert ist, weil dieser Leinsamen das Siegel nicht erhält. Das liegt daran, dass in Kanada Felder, auf denen genveränderte Pflanzen angebaut werden, keinen Sicherheitsabstand zu anderen Feldern haben, sodass die kanadischen Farmer auch nicht wissen können, ob auf ihren Feldern infolge von Witterungseinflüssen nicht doch genverändernder Samen einwirkte.

02. Welche anderen Auswahlkriterien sind ebenfalls relevant?

Neben dem Auswahlkriterium Qualität kommen noch andere Kriterien in Betracht. Hat sich ein Unternehmen auf den Import von Waren einer bestimmten Region spezialisiert, so müssen die Produkte des Sortiments natürlich aus dieser Region kommen. Dementsprechend befinden sich dort die Einkaufsmärkte. Hat sich ein Unternehmen bspw. auf Asian food spezialisiert, kauft es die Waren in Asien ein. Gegebenenfalls lassen sich das Sortiment und der Mark näher eingrenzen (Korea-Produkte, Japan-Erzeugnisse).

Ähnlich verhält es sich, wenn das Sortiment nicht länderbezogen, sondern herstellerbezogen gebildet wird. Handelt jemand mit Apple®-Produkten, ist klar, woher er seine Waren beziehen muss.

Die Einkaufsmärkte können somit

  • qualitätsbestimmt

  • länderbezogen

  • herstellerbezogen

  • preisbestimmt

sein.

Im letzten Fall wird dort eingekauft, wo der niedrigste Preis zu zahlen ist. Dieses Auswahlmerkmal eignet sich für Produkte, die überall in der Welt ohne gravierende Qualitätsunterschiede produziert werden. Allerdings kann der Einstandspreis von politischen Entscheidungen beeinflusst sein. Besteht zwischen der EU und einem bestimmten Drittland z. B. den AKP-Staaten ein Präferenzabkommen, so können Waren aus diesen Ländern zollvergünstigt importiert werden, was den Einstandspreis im Vergleich zu nicht vergünstigten Importen niedriger hält.