Kursangebot | Einkauf | Entwicklung von Handelsmarken

Einkauf

Entwicklung von Handelsmarken

01. Was unterscheidet eine Handelsmarke von einer Herstellermarke?

Die Handelsmarke wird von einer Händlergemeinschaft geschaffen, bei ihr liegen auch die Markenrechte. Hersteller produzieren einen Artikel im Auftrag der Händlergemeinschaft unter der Handelsmarke. Das gleiche Produkt kann vom Hersteller auch als Herstellermarke vertrieben werden. Hersteller profitieren von Handelsmarken, weil sie ihnen zusätzliche Produktionsaufträge verschaffen. Die der Händlergemeinschaft angeschlossenen Händler können sich mit einem Produkt unter der Handelsmarke von konkurrierenden Händlern absetzen, die der Gemeinschaft nicht angehören und daher keinen Zugang zur Handelsmarke haben. Zudem ist es ihnen möglich, eine Differenzierungsstrategie zu verfolgen indem sie mit Herstellermarken und Handelsmarken unterschiedliche Marktsegmente bedienen und ihren Umsatz erhöhen können.

02. Was unterscheidet Eigenmarken von Handelsmarken?

Während Handelsmarken nicht exklusiv von einem Händler, sondern von einer Händlergemeinschaft geschaffen werden, handelt es sich bei Eigenmarken um Marken, die ein bestimmter Händler schafft, sie als geschützt registrieren lässt und von einem Hersteller produzieren lässt (der das gleiche Produkt durchaus auch als Herstellermarke produzieren kann). Eigenmarken sind also exklusiver als Handelsmarken, weil sie nur bei einem Händler zu beziehen sind.

03. Worin unterscheiden sich Eigenmarken von Hausmarken?

Auch die Hausmarke ist eine Eigenmarke. Im Unterschied zur Eigenmarke hat der Händler sie aber nicht selbst kreiert, sondern hat die Markenrechte von einem anderen – z. B. einem Hersteller – erworben. Als Markenprodukt waren solche Artikel bereits vorher vorhanden, allerdings bei einem anderen Rechteinhaber. Das geht, weil Markenrechte handelbar sind (z. B. Marke „Rover“, die heute im Besitz des indischen Autobauers Tata ist).

04. Was besagen die unterschiedlichen Markenbegriffe?

Die unterschiedlichen Markenbegriffe ergeben sich aus den verschiedenen Unterscheidungskriterien. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Markenbegriffe.

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05. Was nützt der Markenschutz?

Markenschutz

  • schützt die Marke und somit den Markenartikel vor missbräuchlicher Verwendung durch andere

  • ermöglicht dem Inhaber der Markenrechte, sein Produkt unverwechselbar zu halten

  • ist durch Lizenzen teilbar

  • ist befristet und kann verlängert werden

  • dient nicht dazu, den Wettbewerb zu beeinträchtigen; deshalb muss die Marke auch benutzt werden (andernfalls geht der Markenschutz verloren)

    RECHTSGRUNDLAGEN

    § 25 MarkenG: Ausschluss von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung
    (1) Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann gegen Dritte Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c nicht geltend machen, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Geltendmachung des Anspruchs für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, nicht gemäß § 26 benutzt worden ist, sofern die Marke zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist.

    § 26 MarkenG: Benutzung der Marke
    (1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, dass die Marke benutzt worden ist, muss sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen.

    (2) Die Benutzung der Marke mit Zustimmung des Inhabers gilt als Benutzung durch den Inhaber.

  • bedarf der Markenkontrolle durch den Rechte-Inhaber.

06. Wieso kann der Markenschutz erlöschen?

Sinn des Markenschutzes ist zu verhindern, dass nicht berechtigte Personen sich das Image einer Marke zunutze machen und sie auf Plagiate übertragen. Der Markenschutz dient somit einem fairen Wettbewerb. Er soll aber nicht dazu missbraucht werden, den Wettbewerb zu verhindern. Wer also eine Marke schützen lässt, ohne die Markenrechte zu nutzen – z. B. keine Produkte unter dieser Marke anbietet –, wollte ja nur verhindern, dass andere die Marke nutzen. Nach § 25 Abs. 1 MarkenG (siehe vorherigen Abschnitt) verfällt in einem solchen Fall der Markenschutz nach fünf Jahren.

07. Wie weit reicht der Markenschutz?

Wie weit sich der Markenschutz erstreckt hängt ganz davon ab, für welchen geografischen Raum man den Markenschutz beantragt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Schutzgebiete auf.

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Der Antrag zur internationalen Registrierung wird beim DPMA angestellt. Das DPMA leitet den Antrag weiter an die World Intellectual Property Organization (WIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

08. Gibt es Besonderheiten für den internationalen Markenschutz?

Internationalen Schutz genießen nur Marken, die schon anderswo regional geschützt sind. Man kann eine Marke durchaus sofort EU-weit schützen lassen, ohne die Marke zuvor für Deutschland geschützt zu haben. Aber zur Internationalen Registrierung können nur Marken angemeldet werden, die irgendwo schon als Marke registriert und geschützt sind.

Eine (teuere) Alternative zur internationalen Registrierung besteht darin, die Marke einzeln in allen Ländern (jedenfalls dort, wo das möglich ist) schützen zu lassen.